Robis Antwort auf die Frage
Einen Minijob steuerfrei haben darfst du. Mehrere Minijobs zusammen, steuerpflichtig sie werden.
Bisher haben wir die Frage
mindestens 5x erhalten. Hier die letzten 5 Fragen:
Ist es erlaubt, mehrere Minijobs gleichzeitig zu haben?
JobJule // 20.03.2021Wie viele 450-Euro-Jobs darf ich maximal ausüben?
NebenjobNiko // 11.11.2021Zählen mehrere Minijobs zusammen als ein Vollzeitjob?
GeringverdienerGreta // 08.02.2022Gibt es steuerliche Nachteile, wenn man mehrere Minijobs hat?
LohnLars // 19.07.2022Muss ich mehrere Minijobs bei der Agentur für Arbeit melden?
ArbeitsamtAnni // 03.05.2023Man darf zwar mehrere Minijobs haben, aber nur der erste ist steuer- und sozialabgabenfrei. Für alle weiteren Jobs fallen normale Steuern an.
Rein rechtlich kann man mehrere Minijobs ausüben. Jedoch ist nur der erste bis 450 Euro steuerfrei, die weiteren sind steuerpflichtig.
Es ist wichtig zu beachten, dass man, wenn man mehrere Minijobs hat, den Gesamtverdienst im Auge behält, damit man nicht unbeabsichtigt in die Steuerpflicht rutscht.
Ausführliche Antwort zu
Minijobs, auch bekannt als 450-Euro-Jobs, sind in Deutschland sehr beliebt, da sie eine flexible Möglichkeit bieten, etwas Geld zu verdienen, ohne dass Steuern oder Sozialabgaben anfallen. Doch wie sieht es aus, wenn man mehrere solcher Jobs gleichzeitig haben möchte?
1. Ein Minijob steuer- und abgabenfrei: In Deutschland darf man einen Minijob haben, bei dem man bis zu 450 Euro pro Monat verdient, ohne dass Steuern oder Sozialversicherungsbeiträge anfallen.
2. Mehrere Minijobs: Es ist durchaus möglich, mehrere Minijobs gleichzeitig zu haben. Allerdings gilt: Nur der erste Minijob ist steuer- und abgabenfrei. Wenn man in einem zweiten Minijob arbeitet, wird dieser wie eine normale Beschäftigung behandelt und ist steuer- und sozialversicherungspflichtig.
3. Gesamtverdienst im Blick behalten: Wenn man mehrere Minijobs hat, sollte man seinen Gesamtverdienst im Auge behalten. Übersteigt der Gesamtverdienst aus allen Minijobs zusammen die 450-Euro-Grenze, fallen für alle Jobs Steuern und Sozialabgaben an.
4. Meldung bei der Agentur für Arbeit: Wer arbeitslos ist und einen oder mehrere Minijobs aufnimmt, muss dies der Agentur für Arbeit melden. Auch hier gibt es bestimmte Verdienstgrenzen, die nicht überschritten werden dürfen, wenn man weiterhin Arbeitslosengeld beziehen möchte.
5. Rentenversicherung: Bei einem Minijob besteht grundsätzlich Rentenversicherungspflicht, von der man sich jedoch befreien lassen kann. Arbeitet man jedoch in mehreren Minijobs, die zusammen die 450-Euro-Grenze überschreiten, besteht auch die Pflicht zur Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung.
Zusammenfassend kann man sagen, dass Minijobs eine gute Möglichkeit sind, um nebenbei Geld zu verdienen. Bei mehreren Minijobs sollte man jedoch aufpassen, dass man die 450-Euro-Grenze nicht überschreitet, um steuerliche Nachteile zu vermeiden.