"Wieviel darf man beim Bürgergeld dazuverdienen?"

Frag Robi

Robis Antwort auf die Frage

"Wieviel darf man beim Bürgergeld dazuverdienen?"

Das Bürgergeld soll das bisherige System von Hartz IV ablösen und wird aktuell (Stand 2023) intensiv diskutiert. Die konkreten Regelungen zu Zusatzverdiensten stehen noch nicht fest, dennoch ist das Ziel des Bürgergeldes, Arbeit mehr zu ermöglichen und zu fördern. Daher wird ein Anreizsystem geschaffen, das zusätzliche Einnahmen bis zu einer gewissen Grenze nicht voll auf das Bürgergeld anrechnet. Stattdessen soll es Freibeträge geben, die sicherstellen, dass Arbeit sich lohnt und Bürgergeldempfänger einen deutlicheren finanziellen Vorteil von ihrer Erwerbstätigkeit haben.

Die aktuellen Diskussionen deuten darauf hin, dass es einen Grundfreibetrag geben könnte, bis zu dem man ohne Abzüge dazuverdienen darf. Übersteigt das Einkommen diese Grenze, wird ein bestimmter Prozentsatz auf das Bürgergeld angerechnet, sodass der Anreiz zum Arbeiten bestehen bleibt. Es ist wichtig, dass das neue System als gerecht empfunden wird und gleichzeitig die Integration in den Arbeitsmarkt fördert, ohne dass sich gering-bezahlte Arbeit nicht mehr lohnt.

Die genauen Zahlen und Sätze sind momentan noch Gegenstand politischer Verhandlungen und Diskussionen, aber es ist mit einer gewissen Flexibilität zu rechnen, die im Vergleich zu dem vorherigen Hartz IV System die Arbeitsaufnahme attraktiver gestalten soll.

Bisher haben wir die Frage

"Wieviel darf man beim Bürgergeld dazuverdienen?"

mindestens 5x erhalten. Hier die letzten 5 Fragen:



CashFlowQueen

Wie viel Einkommen wird auf das Bürgergeld angerechnet?

CashFlowQueen // 23.06.2021
Sparfuchs1984

Was sind die Freibeträge für zusätzliche Einnahmen beim Bürgergeld?

Sparfuchs1984 // 17.11.2022
JobberJoe

Bis zu welcher Grenze darf ich neben dem Bürgergeld arbeiten, ohne Kürzungen zu bekommen?

JobberJoe // 05.01.2023
GeldGuru

Welche Hinzuverdienstgrenzen gelten beim Bürgergeld?

GeldGuru // 29.10.2021
Nebenverdiener

Kann ich einen Nebenjob haben, wenn ich Bürgergeld beziehe, und wie wird es verrechnet?

Nebenverdiener // 12.03.2022

Das sagen andere Nutzer zu dem Thema

SparfuchsMax
SparfuchsMax
07.04.2024

Laut aktuellen Regelungen kannst du einen gewissen Freibetrag haben, bevor dein Bürgergeld reduziert wird. Genauere Infos findest du auf der Website der Bundesagentur für Arbeit oder durch direkte Anfrage bei deinem Sachbearbeiter.

FinanzGuruAnna
FinanzGuruAnna
07.04.2024

Ich habe mal gehört, dass es da bestimmte Grenzen gibt, die sich auch danach richten, wie viel Bürgergeld du bekommst. Am besten ist es, du holst dir eine individuelle Beratung, da es sich ändern kann.

JobtastischJulia
JobtastischJulia
07.04.2024

In meinem Fall war es so, dass ich einen Teil meines Gehalts behalten durfte, aber es gibt eine Obergrenze, nach der das Bürgergeld gekürzt wird. Informier dich am besten persönlich bei einer Beratungsstelle.

Ausführliche Antwort zu

"Wieviel darf man beim Bürgergeld dazuverdienen?"


Grundkonzept des Bürgergeldes

Das Bürgergeld ist als sozialpolitische Reform geplant, mit der Intention, das bestehende Hartz IV-Modell zu ersetzen. Kernelement des Bürgergeldes ist die Vereinfachung des Sozialleistungssystems und die Ermöglichung eines sozialen Aufstiegs durch Arbeit. Dazu gehört auch das Ziel, bürokratische Hürden zu minimieren und den Leistungsempfängern einen würdevolleren Umgang zu garantieren. Bei dem Bürgergeld geht es nicht nur um eine finanzielle Unterstützung, sondern auch um eine bessere soziale Inklusion und eine Förderung der Eigenverantwortung.

Verhältnis Bürgergeld und Erwerbsarbeit

Ein zentraler Punkt beim Bürgergeld ist die Verbindung von Sozialleistungen und Erwerbsarbeit. Es soll ein Anreiz geschaffen werden, dass auch geringfügige und Teilzeitarbeit für Bürgergeldempfänger attraktiv ist. Das System ist so angedacht, dass mehr verdientes Geld nicht sofort zu einer entsprechend hohen Kürzung des Bürgergeldes führt. Dies soll erreichen, dass sich Arbeit stets lohnt und der Schritt in den ersten Arbeitsmarkt erleichtert wird.

Mögliche Freibeträge und Anrechnungssätze

Die Idee hinter den Freibeträgen ist, dass ein bestimmter Teil des hinzuverdienten Einkommens nicht auf das Bürgergeld angerechnet wird. Das heißt, bis zu einem gewissen Betrag dürfte der Empfänger das erzielte Einkommen vollständig behalten, ohne dass dies auf die Sozialleistung angerechnet wird. Übersteigt das Einkommen einen festgelegten Freibetrag, kommt ein Anrechnungssatz zum Tragen. Dieser bestimmt, welcher Prozentsatz des Einkommens über dem Freibetrag auf das Bürgergeld angerechnet wird. Die genauen Freibeträge und Anrechnungssätze sind noch Gegenstand politischer Verhandlungen.

Vergleich zum aktuellen Hartz IV-System

Im Vergleich zu Hartz IV soll das Bürgergeld weniger restriktiv sein. Das aktuelle System sieht relativ geringe Freibeträge vor und führt dazu, dass zusätzliches Einkommen oft nicht ausreichend Anreiz bietet, da es großteils auf die Leistungen angerechnet wird. Das Bürgergeld soll hingegen eine attraktivere Staffelung von Freibeträgen und Anrechnungssätzen bieten, um den Übergang in den Arbeitsmarkt finanziell lohnender zu machen. Ziel ist ein fließender Übergang von der Grundsicherung in den Arbeitsmarkt.

Auswirkungen auf den Arbeitsmarkt

Durch das Bürgergeld könnte es zu positiven Effekten auf dem Arbeitsmarkt kommen. Wenn Arbeit sich mehr lohnt und durch Freibeträge besser honoriert wird, könnten mehr Menschen den Weg in den Arbeitsmarkt finden oder ihre Arbeitszeit erhöhen. Dies kann unter anderem dazu führen, dass die Nachfrage nach Teilzeitarbeit steigt und der Niedriglohnsektor an Attraktivität gewinnt. Die hohe Flexibilität und geringere Anrechnung von Zusatzverdiensten könnten ein Umdenken in der Arbeitsgesellschaft bewirken.

Berücksichtigung von Minijobs und Nebenverdienst

Die Regelungen im Bürgersystem sollen auch darauf ausgelegt sein, dass geringfügige Beschäftigungen, wie Minijobs, attraktiv bleiben. Momentan nach den noch nicht finalisierten Diskussionen könnte dies bedeuten, dass Einkünfte bis 450 Euro durchaus vollständig anrechnungsfrei bleiben könnten, um gerade im niedrigen Einkommensbereich einen Anreiz zu bieten, sich zusätzlich zu engagieren. Bei Nebenverdiensten aus Teilzeittätigkeit oder auch gering bezahlter Vollzeitarbeit wird es vermutlich differenzierte Freibeträge geben, nach denen nur ein Teil als Einkommen auf das Bürgersystem angerechnet wird.

Langzeitarbeitslosigkeit und Bürgersystem

Ein zentrales Ziel des Bürgersystems ist es, Langzeitarbeitslosigkeit entgegenzuwirken. Durch die geplante Entbürokratisierung und finanzielle Anreize soll es Menschen erleichtert werden, den Schritt zurück in die Erwerbstätigkeit zu wagen. Das soll vor allem durch ein vereinfachtes Antragsverfahren und klare Anreizstrukturen geschehen, die Zusatzverdienste bis zu einem bestimmten Maße lohnenswert machen, ohne dass die Unterstützung direkt vollständig entzogen wird.

Einfluss der Zusatzverdienste auf Sozialleistungen

Das neue System soll anders als Hartz IV den Zuverdienst nicht komplett anrechnen. Es bleibt mehr vom verdienten Geld übrig, was vor allem auch die Aufnahme von Teilzeitarbeit fördern soll. Es ist zu erwarten, dass ein schrittweises Anrechnungsmodell gewählt wird, das neben größeren Freibeträgen auch gestaffelte Anrechnungssätze enthält. Damit soll erreicht werden, dass jede Steigerung des Einkommens sich zumindest teilweise in der verfügbaren Finanzmasse der Bürgersystem-Empfänger niederschlägt.

Zukünftige Entwicklungen und politische Entscheidungen

Die genauen Regelungen, insbesondere die Festsetzung der Freibeträge und Anrechnungssätze, hängen von politischen Entscheidungen ab. Es ist zu beobachten, dass die politische Diskussion von sozialen Gerechtigkeitsfragen, wirtschaftlichen Erwägungen und der Förderung von Arbeit getragen wird. Die kommenden Monate könnten wichtige Weichenstellungen zeigen, die dann konkrete Zahlen für die Zusatzverdienste liefern. Trotz der noch ausstehenden finalen Regelungen deutet vieles darauf hin, dass das Bürgersystem einen stärkeren Anreiz für die Arbeitsaufnahme bieten wird als Hartz IV.




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