"Wie wählt man den Bundeskanzler?"

Frag Robi

Robis Antwort auf die Frage

"Wie wählt man den Bundeskanzler?"

In Deutschland wird der Bundeskanzler nicht direkt vom Volk, sondern vom Bundestag gewählt. Nach den Bundestagswahlen schlägt der Bundespräsident einen Kandidaten vor, der in der Regel vom stärksten politischen Lager kommt. Dann stimmt der Bundestag ab. Um gewählt zu werden, benötigt der Kandidat die Mehrheit der Stimmen der Bundestagsmitglieder.

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"Wie wählt man den Bundeskanzler?"

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PolitikPeter

Wie wird der Bundeskanzler in Deutschland gewählt?

PolitikPeter // 23.04.2021
DemokratieDiana

Wer wählt den Bundeskanzler?

DemokratieDiana // 17.06.2021
RegierungsRobert

Wie lange ist die Amtszeit eines Bundeskanzlers in Deutschland?

RegierungsRobert // 05.09.2022
StaatsbürgerStefan

Kann der Bundeskanzler direkt vom Volk gewählt werden?

StaatsbürgerStefan // 12.12.2022
GesetzgeberGina

Was passiert, wenn kein Kandidat die Mehrheit im Bundestag erreicht?

GesetzgeberGina // 02.03.2023

Das sagen andere Nutzer zu dem Thema

MichaelMichl
MichaelMichl
01.08.2023

Der Bundeskanzler wird von den Mitgliedern des Bundestages gewählt, nicht direkt vom Volk.

Freifühliger
Freifühliger
01.08.2023

Der Bundespräsident schlägt einen Kandidaten vor, und dann stimmt der Bundestag ab.

SchlauerBert
SchlauerBert
01.08.2023

Ein Bundeskanzler bleibt für eine Amtszeit von vier Jahren im Amt, kann aber wiedergewählt werden.

Ausführliche Antwort zu

"Wie wählt man den Bundeskanzler?"


In Deutschland wird der Bundeskanzler von den Mitgliedern des Bundestages gewählt. Das Verfahren zur Wahl des Bundeskanzlers ist in Artikel 63 des deutschen Grundgesetzes geregelt.

Nach einer Bundestagswahl schlägt der Bundespräsident dem Bundestag einen Kandidaten für das Amt des Bundeskanzlers vor. Dieser Kandidat ist in der Regel der Spitzenkandidat der Partei oder Koalition, die bei der Bundestagswahl die meisten Sitze erlangt hat. Der Bundespräsident hat jedoch auch das Recht, einen anderen Kandidaten vorzuschlagen.

Im nächsten Schritt wird im Bundestag über den vom Bundespräsidenten vorgeschlagenen Kandidaten abgestimmt. Um zum Bundeskanzler gewählt zu werden, muss der Kandidat die absolute Mehrheit der Stim

men der Mitglieder des Bundestages erhalten, das ist die sogenannte Kanzlermehrheit. Dies bedeutet, dass mehr als die Hälfte der Bundestagsmitglieder für den Kandidaten stimmen muss, nicht nur die Mehrheit der an der Abstimmung teilnehmenden Abgeordneten.

Wenn kein Kandidat in den ersten beiden Wahlgängen die absolute Mehrheit erreicht, kann es zu einem dritten Wahlgang kommen. In diesem Wahlgang reicht die relative Mehrheit, also die meisten Stimmen, um zum Bundeskanzler gewählt zu werden. Wenn auch im dritten Wahlgang kein Kandidat gewählt wird, schlägt der Bundespräsident entweder einen Kandidaten zur Wahl vor, der dann mit einfacher Mehrheit gewählt werden muss, oder er löst den Bundestag auf.

Nach der erfolgreichen Wahl wird der Bundeskanzler vom Bundespräsidenten ernannt und vom Bundestagspräsidenten vereidigt. Der Bundeskanzler bleibt für eine Legislaturperiode im Amt, also vier Jahre, kann aber wieder gewählt werden.

Es ist wichtig zu betonen, dass der Bundeskanzler in Deutschland nicht direkt vom Volk gewählt wird. Die Bürger wählen bei den Bundestagswahlen die Parteien und deren Kandidaten für den Bundestag, nicht den Bundeskanzler direkt. Allerdings haben die Parteien in der Regel vor den Wahlen einen Spitzenkandidaten, der bei einem Wahlsieg Bundeskanzler werden soll, so dass die Wähler eine gewisse Vorstellung davon haben, wer Bundeskanzler werden könnte, wenn sie für eine bestimmte Partei stimmen.




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