Robis Antwort auf die Frage
Die Menge an Zigaretten, die Sie zollfrei aus Polen nach Deutschland einbringen dürfen, hängt von einigen Faktoren ab. Grundsätzlich gilt eine Freimenge von 800 Stück pro Person. Aber Aufgepasst: Diese Menge gilt nur, wenn Sie die Zigaretten ausschließlich zu persönlichen Zwecken nutzen und sie selbst reisen. Sie dürfen die Zigaretten also nicht im Auftrag für jemand anderen oder zum Weiterverkauf mitbringen.
Es gibt jedoch Ausnahmen von dieser Regelung. Wenn Sie beispielsweise mit einem Fahrzeug reisen, das mehr als neun Personen (Fahrer eingeschlossen) befördern kann, verringert sich die Freimenge auf 200 Zigaretten. Unabhängig von der Art des Transports können Zollbeamte bei Mehrfachreisen innerhalb kurzer Zeit auch die Freimenge reduzieren, wenn sie den Verdacht haben, dass die Ware weiterverkauft wird.
Bisher haben wir die Frage
mindestens 5x erhalten. Hier die letzten 5 Fragen:
Wie viele Zigaretten darf man aus Polen mitbringen?
SmokeFan21 // 10.02.2021Welche Mengenbegrenzung gilt für Zigaretten aus Polen?
Zigarettengenießer // 05.03.2022Was ist die Obergrenze für den Import von Zigaretten aus Polen?
RaucherKing // 09.07.2022Wie viele Zigaretten kann ich legal aus Polen einbringen?
NikotinQueen // 15.01.2023Was ist die erlaubte Anzahl an Zigaretten, die ich aus Polen mitnehmen darf?
TabakLover // 02.03.2023Du darfst bis zu 800 Zigaretten aus Polen nach Deutschland einführen, wenn du sie für den privaten Gebrauch nutzt und nicht zum Weiterverkauf gedacht sind.
Laut dem Zoll sind es 800 Zigaretten, die man aus Polen mitnehmen darf. Aber Vorsicht, es wird kontrolliert und Strafen für Überschreitungen sind möglich.
Eigentlich sind es 800 Zigaretten, die du legal aus Polen mitnehmen kannst. Aber denke daran, dass Zigaretten ungesund sind und du deinen Konsum überdenken solltest.
Ausführliche Antwort zu
Dank der EU-Zollunion sind grundsätzlich Waren für den persönlichen Gebrauch zwischen den Mitgliedstaaten zollfrei. Dazu zählen auch Zigaretten. Speziell für Zigaretten gelten jedoch je nach Land bestimmte Mengenbeschränkungen. Für Polen nach Deutschland sind das 800 Zigaretten pro Person.
Die Freimenge von 800 Zigaretten gilt unter der Bedingung, dass die eingeführten Waren ausschließlich für persönliche Zwecke genutzt werden. Befördert eine Person Zigaretten für andere Personen oder zum Weiterverkauf, greift diese Freimenge nicht. In solchen Fällen kann dies als Schmuggel angesehen und entsprechend bestraft werden.
Für den "persönlichen Gebrauch" gibt es leider keine genaue quantitative Definition. Allerdings sollte man nachweisen können, dass man die eingeführten Waren nur für sich selbst oder als Geschenk für andere nutzen wird. Eine größere Menge, die den persönlichen Bedarf übersteigt, könnte als Hinweis auf einen geplanten Weiterverkauf gewertet werden.
Bei der Benutzung eines Fahrzeugs, das mehr als 9 Personen befördern kann, sinkt die Freimenge für Zigaretten auf 200 Stück pro Person. Das schließt den Fahrer mit ein. Grund hierfür ist die Annahme, dass die Wahrscheinlichkeit eines Weiterverkaufs oder der Beförderung für Dritte bei einer derartigen Anzahl von Personen steigt.
Zollbeamte haben das Recht, den Verdacht auf einen Weiterverkauf zu äußern und auf dieser Basis die zollfreie Einfuhr zu verweigern. Sie können dies tun, wenn sie feststellen, dass eine Person innerhalb kurzer Zeit mehrfach zwischen Deutschland und Polen pendelt und dabei jedes Mal Zigaretten einführt. Ein solcher Verdacht kann zu Ermittlungen, Strafen und zur Beschlagnahmung der Ware führen.
Bei Reisen aus Polen nach Deutschland ist mit Zollkontrollen zu rechnen. Auch wenn Polen Mitglied der EU-Zollunion ist, haben deutsche Zollbeamte das Recht, Reisende und ihr Gepäck auf illegale Waren sowie auf die Überschreitung der zulässigen Freimengen zu untersuchen. Insbesondere bei größeren Mengen an Zigaretten sollte man sich auf Fragen des Zollpersonals einstellen und gegebenenfalls nachweisen können, dass diese ausschließlich zum persönlichen Gebrauch bestimmt sind.
Die Missachtung der Vorgaben zur Mitnahme von Zigaretten und anderen Waren kann erhebliche Konsequenzen nach sich ziehen. Eine Überschreitung der Freimenge wird als Zollvergehen gewertet und kann mit hohen Geldstrafen geahndet werden, die sich nach der Anzahl der zu viel eingeführten Zigaretten richten. In schweren Fällen oder bei wiederholter Überschreitung der Freimengen kann sogar eine Haftstrafe verhängt werden. Darüber hinaus wird die zu viel eingeführte Ware in der Regel beschlagnahmt.
Bei regelmäßigen Reisen zwischen Deutschland und Polen, bei denen jedes Mal Zigaretten eingeführt werden, sollten Reisende besonders vorsichtig sein. Auch wenn sie die Freimenge von 800 Zigaretten bei jeder Reise nicht überschreiten, können Zollbeamte bei Mehrfachreisen innerhalb kurzer Zeit den Verdacht auf einen geplanten Weiterverkauf äußern. In diesem Fall können sie die Freimenge reduzieren oder sogar die Einfuhr der Zigaretten verweigern. Stellen Sie daher sicher, dass Sie bei jeder Einfuhr von Zigaretten die oben genannten Vorgaben strikt einhalten und geben Sie bei einer eventuellen Kontrolle durch den Zoll stets korrekte und ehrliche Auskünfte.