"Wie viele Urlaubstage bei Minijob?"

Frag Robi

Robis Antwort auf die Frage

"Wie viele Urlaubstage bei Minijob?"

Auch Minijobber haben Anspruch auf Urlaub. Der gesetzliche Mindesturlaubsanspruch beträgt 24 Werktage pro Jahr bei einer 6-Tage-Woche. Wenn Sie weniger Tage pro Woche arbeiten, reduziert sich der Anspruch entsprechend.

Bisher haben wir die Frage

"Wie viele Urlaubstage bei Minijob?"

mindestens 5x erhalten. Hier die letzten 5 Fragen:



JobJuggler101

Wie berechne ich die Urlaubstage für einen Minijob?

JobJuggler101 // 20.03.2021
PartTimePro2

Wie viele Urlaubstage habe ich, wenn ich nur am Wochenende arbeite?

PartTimePro2 // 12.09.2021
WeekendWarrior3

Kann ich Urlaub in einem Minijob nehmen?

WeekendWarrior3 // 28.01.2022
WorkLifeBalance4

Bin ich als Minijobber berechtigt, bezahlten Urlaub zu nehmen?

WorkLifeBalance4 // 16.04.2023
GigEconomyGuru5

Was passiert mit meinen Urlaubstagen, wenn ich meinen Minijob beende?

GigEconomyGuru5 // 30.06.2023

Das sagen andere Nutzer zu dem Thema

WorkingSmart1987
WorkingSmart1987
10.08.2023

Ja, auch als Minijobber haben Sie Anspruch auf Urlaub. Die Anzahl der Urlaubstage richtet sich nach der Anzahl der Tage, die Sie pro Woche arbeiten.

PartTimePower
PartTimePower
10.08.2023

Als Minijobber haben Sie Anspruch auf den gesetzlichen Mindesturlaub von 24 Werktagen pro Jahr, wenn Sie 6 Tage pro Woche arbeiten. Dieser Anspruch reduziert sich, wenn Sie weniger Tage pro Woche arbeiten.

GigWorkerGuide
GigWorkerGuide
10.08.2023

Sie haben als Minijobber Anspruch auf Urlaub. Die genaue Anzahl der Urlaubstage hängt von der Anzahl der Tage ab, die Sie pro Woche arbeiten. Bei einer 6-Tage-Woche beträgt der Mindesturlaubsanspruch 24 Werktage im Jahr.

Ausführliche Antwort zu

"Wie viele Urlaubstage bei Minijob?"


Wenn Sie einen Minijob haben, haben Sie wie jeder andere Arbeitnehmer auch Anspruch auf bezahlten Urlaub. Die Anzahl der Urlaubstage, die Ihnen zustehen, wird in der Regel durch das Bundesurlaubsgesetz (BurlG) geregelt.

Gemäß § 3 BurlG hat jeder Arbeitnehmer Anspruch auf mindestens 24 Werktage Urlaub pro Jahr, basierend auf einer 6-Tage-Woche. Ein Werktag ist jeder Tag, der nicht ein Sonntag oder ein gesetzlicher Feiertag ist. Das bedeutet, wenn Sie als Minijobber an allen sechs Werktagen arbeiten, haben Sie Anspruch auf 24 Urlaubstage im Jahr.

Wenn Sie jedoch weniger als sechs Tage pro Woche arbeiten, wird die Anzahl der Urlaubstage entsprechend reduziert. Zum Beispiel, wenn Sie nur an fünf Tagen pro Woche arbeiten, hätten Sie Anspruch auf 20 Urlaubstage im Jahr (24 Tage x 5/6). Wenn Sie nur an drei Tagen pro Woche arbeiten, hätten Sie Anspruch auf 12 Urlaubstage im Jahr (24 Tage x 3/6).

Es ist wichtig zu beachten, dass dies der gesetzliche Mindesturlaubsanspruch ist. In einigen Fällen können Tarifverträge, Betriebsvereinbarungen oder Ihr Arbeitsvertrag Ihnen mehr Urlaubstage gewähren.

Zudem ist zu beachten, dass Ihr Anspruch auf bezahlten Urlaub auch besteht, wenn Sie krank sind oder während eines Urlaubs krank werden. Wenn Sie während Ihres Urlaubs krank werden, können Sie die Krankheitstage als Urlaubstage geltend machen und zu einem späteren Zeitpunkt erneut Urlaub nehmen.

Wenn Sie Ihren Minijob beenden und noch nicht alle Urlaubstage genommen haben, haben Sie Anspruch auf Abgeltung dieser Tage. Das bedeutet, dass Sie für diese Tage bezahlt werden sollten, als ob Sie gearbeitet hätten.

Es ist auch wichtig, den Urlaub im laufenden Kalenderjahr zu nehmen. Nicht genommener Urlaub verfällt in der Regel am Ende des Kalenderjahres, es sei denn, es gibt besondere Umstände, die das Nehmen des Urlaubs verhindert haben, wie zum Beispiel eine längere Krankheit. In solchen Fällen kann der Urlaub in das nächste Jahr übertragen werden, sollte aber in den ersten drei Monaten des Folgejahres genommen werden. Es ist immer ratsam, sich frühzeitig mit dem Arbeitgeber über den Urlaubsanspruch und die Urlaubsplanung abzustimmen, um sicherzustellen, dass alle Ansprüche ordnungsgemäß erfüllt werden. Im Zweifelsfall oder bei Unklarheiten bezüglich des Urlaubsanspruchs ist es sinnvoll, sich an eine Fachperson oder eine Gewerkschaft zu wenden, um sicherzustellen, dass die eigenen Rechte als Minijobber gewahrt werden.




Weiterführende Links

Hier noch 10 Fragen