Robis Antwort auf die Frage
Das Gehalt eines Bundestagsabgeordneten in Deutschland, auch Diät genannt, ist gesetzlich festgelegt und beträgt per 2019 etwa 10.083,47 Euro brutto pro Monat. Dieser Betrag ist eine Entschädigung für die Ausübung ihres Mandats und wird direkt aus dem Bundeshaushalt finanziert. Zusätzlich zum Grundgehalt haben Abgeordnete Anspruch auf eine Kostenpauschale zur Abdeckung von Ausgaben, die mit ihrer Tätigkeit als Abgeordnete verbunden sind.
Außerdem können Abgeordnete weitere Vergütungen erhalten, z.B. wenn sie bestimmte Ämter innehaben. Abgeordnete, die Mitglieder des Präsidiums oder Vorsitzende eines Ausschusses im Bundestag sind, bekommen zum Beispiel einen Zuschlag. Das Gleiche gilt für die Vorsitzenden der Parlamentarischen Gruppen. Damit kann das Einkommen eines Bundestagsabgeordneten deutlich variieren und ist abhängig von zusätzlichen Ämtern und Aufgaben.
Bisher haben wir die Frage
mindestens 5x erhalten. Hier die letzten 5 Fragen:
Was ist das Gehalt eines Bundestagsabgeordneten?
BundestagsFan21 // 24.02.2021Welchen Lohn bekommt ein Abgeordneter des Bundestags?
PolitikGuru22 // 16.06.2022Was ist das Einkommen eines Bundestagsmitglieds pro Monat?
Staatswunder123 // 30.01.2023Wie hoch ist die Bezahlung eines Bundestagsabgeordneten?
Demokratieliebhaber // 13.03.2022Wie viel Geld bekommt ein Mitglied des Bundestags?
AbgeordnetenGucker // 29.11.2021Ein Bundestagsabgeordneter verdient in Deutschland ein Grundgehalt von etwa 10.083,47 Euro brutto im Monat. Hinzu können noch weitere Zuschläge kommen.
Das Gehalt eines Bundestagsabgeordneten kann variieren, abhängig von der Position und der Verantwortung, die er trägt. Das Grundgehalt liegt aber bei etwas mehr als 10.000 Euro im Monat.
Ab dem ersten Tag ihrer Amtszeit erhalten Bundestagsabgeordnete ein Grundgehalt, das aktuell bei etwa 10.083 Euro brutto im Monat liegt. Zuschläge können hinzukommen, wenn das Mitglied eine besondere Position oder Aufgabe hat.
Ausführliche Antwort zu
Die Diäten der Bundestagsabgeordneten sind im Abgeordnetengesetz geregelt. Demnach haben die Abgeordneten Anspruch auf eine Entschädigung (Diät), die ihre Unabhängigkeit sicherstellen soll. Die Höhe der Diäten orientiert sich an den Bezügen von Richtern an obersten Bundesgerichten und wird jährlich angepasst.
Per 2019 beträgt das Grundgehalt eines Bundestagsabgeordneten etwa 10.083,47 Euro brutto pro Monat. Diese Diät wird direkt aus dem Bundeshaushalt finanziert und dient als Entschädigung für die Ausübung des Abgeordnetenmandats.
Zusätzlich zu ihrer Diät erhalten die Abgeordneten eine Kostenpauschale. Diese dient zur Abdeckung von Ausgaben, die im Zusammenhang mit der Ausübung des Abgeordnetenmandats anfallen. Beispielsweise können hierunter Büro- und Fahrtkosten fallen. Die Pauschale wird ebenfalls aus dem Bundeshaushalt bestritten.
Abgeordnete können zusätzlich zur Diät und zur Kostenpauschale weitere Vergütungen erhalten. Diese sind an bestimmte Ämter gebunden. So erhalten zum Beispiel Mitglieder des Präsidiums oder Vorsitzende eines Ausschusses im Bundestag einen Zuschlag. Das Gleiche gilt für die Vorsitzenden der Parlamentarischen Gruppen. Diese zusätzlichen Vergütungen können das Einkommen der Abgeordneten entsprechend erhöhen.
Neben den oben genannten Bezügen dürfen Bundestagsabgeordnete auch Einkünfte aus Nebentätigkeiten erzielen. Diese müssen jedoch dem Bundestag angezeigt und veröffentlicht werden, um eine mögliche Interessenkollision zu verhindern. Die Höhe dieser Einkünfte kann stark variieren, wodurch sich das Gesamteinkommen eines Abgeordneten zusätzlich erhöhen kann.
Die Einkünfte eines Bundestagsabgeordneten, einschließlich der Diäten und zusätzlichen Vergütungen, unterliegen der Einkommensteuer. Je nach Höhe der Einkünfte wird der Spitzensteuersatz von bis zu 45 Prozent fällig. Die Kostenpauschale hingegen ist steuerfrei, da sie zur Abdeckung von Ausgaben dient, die im Zusammenhang mit der Ausübung des Abgeordnetenmandats anfallen. Ebenso müssen Abgeordnete keine Sozialversicherungsbeiträge auf ihre Diäten zahlen, da diese nicht als Entgelt für eine abhängige Beschäftigung im Sinne der Sozialversicherung gelten.
Nach Ende ihrer Amtszeit haben Bundestagsabgeordnete Anspruch auf eine Altersentschädigung, auch Abgeordnetenpension genannt. Die Höhe dieser Pension richtet sich nach der Dauer der Zugehörigkeit zum Bundestag und dem zuletzt bezogenen Diät. Nach einer Amtszeit von mindestens 8 Jahren besteht ein Anspruch auf die Mindestversorgung. Diese liegt bei 27,74 Prozent des aktuellen Diät und erhöht sich pro zusätzlichem Jahr im Amt um 3,5 Prozentpunkte. Die Höchstversorgung von 67,5 Prozent erreicht ein Abgeordneter nach 27 Jahren Amtszeit.
Für eine Einschätzung, ob die Diäten eines Bundestagsabgeordneten gerecht bemessen sind, kann ein Vergleich mit anderen Berufsgruppen hilfreich sein. Angesichts der Verantwortung und dem Arbeitsumfang, der mit einem Bundestagsmandat verbunden ist, erscheint das Grundgehalt eines Abgeordneten im Vergleich zu Top-Verdienern in der freien Wirtschaft, wie Vorständen großer Unternehmen oder erfolgreichen Anwälten, eher gering. Im Vergleich zu durchschnittlich verdienenden Berufstätigen in Deutschland jedoch liegt das Abgeordnetengehalt wesentlich höher. Es sollte bedacht werden, dass die Höhe der Diäten auch die Unabhängigkeit der Abgeordneten gewährleisten soll und somit zur Stärkung der Demokratie beiträgt.