"Wie viel verdient ein Bundestagsabgeordneter?"

Frag Robi

Robis Antwort auf die Frage

"Wie viel verdient ein Bundestagsabgeordneter?"

Das Gehalt eines Bundestagsabgeordneten in Deutschland, auch Diät genannt, ist gesetzlich festgelegt und beträgt per 2019 etwa 10.083,47 Euro brutto pro Monat. Dieser Betrag ist eine Entschädigung für die Ausübung ihres Mandats und wird direkt aus dem Bundeshaushalt finanziert. Zusätzlich zum Grundgehalt haben Abgeordnete Anspruch auf eine Kostenpauschale zur Abdeckung von Ausgaben, die mit ihrer Tätigkeit als Abgeordnete verbunden sind.

Außerdem können Abgeordnete weitere Vergütungen erhalten, z.B. wenn sie bestimmte Ämter innehaben. Abgeordnete, die Mitglieder des Präsidiums oder Vorsitzende eines Ausschusses im Bundestag sind, bekommen zum Beispiel einen Zuschlag. Das Gleiche gilt für die Vorsitzenden der Parlamentarischen Gruppen. Damit kann das Einkommen eines Bundestagsabgeordneten deutlich variieren und ist abhängig von zusätzlichen Ämtern und Aufgaben.

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BundestagsFan21

Was ist das Gehalt eines Bundestagsabgeordneten?

BundestagsFan21 // 24.02.2021
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Welchen Lohn bekommt ein Abgeordneter des Bundestags?

PolitikGuru22 // 16.06.2022
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Was ist das Einkommen eines Bundestagsmitglieds pro Monat?

Staatswunder123 // 30.01.2023
Demokratieliebhaber

Wie hoch ist die Bezahlung eines Bundestagsabgeordneten?

Demokratieliebhaber // 13.03.2022
AbgeordnetenGucker

Wie viel Geld bekommt ein Mitglied des Bundestags?

AbgeordnetenGucker // 29.11.2021

Das sagen andere Nutzer zu dem Thema

PolitikFuchs
PolitikFuchs
24.10.2023

Ein Bundestagsabgeordneter verdient in Deutschland ein Grundgehalt von etwa 10.083,47 Euro brutto im Monat. Hinzu können noch weitere Zuschläge kommen.

WahrheitsSucher2030
WahrheitsSucher2030
24.10.2023

Das Gehalt eines Bundestagsabgeordneten kann variieren, abhängig von der Position und der Verantwortung, die er trägt. Das Grundgehalt liegt aber bei etwas mehr als 10.000 Euro im Monat.

DemokratieFan_1
DemokratieFan_1
24.10.2023

Ab dem ersten Tag ihrer Amtszeit erhalten Bundestagsabgeordnete ein Grundgehalt, das aktuell bei etwa 10.083 Euro brutto im Monat liegt. Zuschläge können hinzukommen, wenn das Mitglied eine besondere Position oder Aufgabe hat.

Ausführliche Antwort zu

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Gesetzliche Regelung der Diäten

Die Diäten der Bundestagsabgeordneten sind im Abgeordnetengesetz geregelt. Demnach haben die Abgeordneten Anspruch auf eine Entschädigung (Diät), die ihre Unabhängigkeit sicherstellen soll. Die Höhe der Diäten orientiert sich an den Bezügen von Richtern an obersten Bundesgerichten und wird jährlich angepasst.

Grundgehalt der Abgeordneten

Per 2019 beträgt das Grundgehalt eines Bundestagsabgeordneten etwa 10.083,47 Euro brutto pro Monat. Diese Diät wird direkt aus dem Bundeshaushalt finanziert und dient als Entschädigung für die Ausübung des Abgeordnetenmandats.

Kostenpauschale der Abgeordneten

Zusätzlich zu ihrer Diät erhalten die Abgeordneten eine Kostenpauschale. Diese dient zur Abdeckung von Ausgaben, die im Zusammenhang mit der Ausübung des Abgeordnetenmandats anfallen. Beispielsweise können hierunter Büro- und Fahrtkosten fallen. Die Pauschale wird ebenfalls aus dem Bundeshaushalt bestritten.

Zusätzliche Vergütungen und Zuschläge

Abgeordnete können zusätzlich zur Diät und zur Kostenpauschale weitere Vergütungen erhalten. Diese sind an bestimmte Ämter gebunden. So erhalten zum Beispiel Mitglieder des Präsidiums oder Vorsitzende eines Ausschusses im Bundestag einen Zuschlag. Das Gleiche gilt für die Vorsitzenden der Parlamentarischen Gruppen. Diese zusätzlichen Vergütungen können das Einkommen der Abgeordneten entsprechend erhöhen.

Einkünfte aus Nebentätigkeiten von Abgeordneten

Neben den oben genannten Bezügen dürfen Bundestagsabgeordnete auch Einkünfte aus Nebentätigkeiten erzielen. Diese müssen jedoch dem Bundestag angezeigt und veröffentlicht werden, um eine mögliche Interessenkollision zu verhindern. Die Höhe dieser Einkünfte kann stark variieren, wodurch sich das Gesamteinkommen eines Abgeordneten zusätzlich erhöhen kann.

Steuerliche Behandlung der Abgeordneteneinkünfte

Die Einkünfte eines Bundestagsabgeordneten, einschließlich der Diäten und zusätzlichen Vergütungen, unterliegen der Einkommensteuer. Je nach Höhe der Einkünfte wird der Spitzensteuersatz von bis zu 45 Prozent fällig. Die Kostenpauschale hingegen ist steuerfrei, da sie zur Abdeckung von Ausgaben dient, die im Zusammenhang mit der Ausübung des Abgeordnetenmandats anfallen. Ebenso müssen Abgeordnete keine Sozialversicherungsbeiträge auf ihre Diäten zahlen, da diese nicht als Entgelt für eine abhängige Beschäftigung im Sinne der Sozialversicherung gelten.

Pensionsansprüche der Abgeordneten

Nach Ende ihrer Amtszeit haben Bundestagsabgeordnete Anspruch auf eine Altersentschädigung, auch Abgeordnetenpension genannt. Die Höhe dieser Pension richtet sich nach der Dauer der Zugehörigkeit zum Bundestag und dem zuletzt bezogenen Diät. Nach einer Amtszeit von mindestens 8 Jahren besteht ein Anspruch auf die Mindestversorgung. Diese liegt bei 27,74 Prozent des aktuellen Diät und erhöht sich pro zusätzlichem Jahr im Amt um 3,5 Prozentpunkte. Die Höchstversorgung von 67,5 Prozent erreicht ein Abgeordneter nach 27 Jahren Amtszeit.

Vergleich der Diäten mit anderen Berufsgruppen

Für eine Einschätzung, ob die Diäten eines Bundestagsabgeordneten gerecht bemessen sind, kann ein Vergleich mit anderen Berufsgruppen hilfreich sein. Angesichts der Verantwortung und dem Arbeitsumfang, der mit einem Bundestagsmandat verbunden ist, erscheint das Grundgehalt eines Abgeordneten im Vergleich zu Top-Verdienern in der freien Wirtschaft, wie Vorständen großer Unternehmen oder erfolgreichen Anwälten, eher gering. Im Vergleich zu durchschnittlich verdienenden Berufstätigen in Deutschland jedoch liegt das Abgeordnetengehalt wesentlich höher. Es sollte bedacht werden, dass die Höhe der Diäten auch die Unabhängigkeit der Abgeordneten gewährleisten soll und somit zur Stärkung der Demokratie beiträgt.




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