Robis Antwort auf die Frage
Die Frage, wie viel man ohne ein angemeldetes Gewerbe verkaufen darf, berührt das deutsche Gewerberecht. In Deutschland gilt grundsätzlich die Gewerbepflicht für alle stehenden Gewerbe, die nicht ausdrücklich ausgenommen sind. Dabei kommt es weniger auf die Umsatzhöhe als vielmehr auf die Nachhaltigkeit und Gewinnerzielungsabsicht der Tätigkeit an. Wichtig ist daher die Abgrenzung zwischen einer freiberuflichen Tätigkeit bzw. einem Hobby und einer gewerblichen Tätigkeit.
Gelegentliche Private Verkäufe, wie sie zum Beispiel beim Aufräumen des Haushaltes vorkommen, sind ohne Gewerbeanmeldung erlaubt. Der Verkauf eigener gebrauchter Gegenstände ist in der Regel nicht gewerblich. Schwieriger wird es, wenn neue Waren gekauft und mit Gewinnabsicht verkauft werden oder man regelmäßig auf Flohmärkten oder online handelt, selbst wenn die Umsätze gering sind. In diesem Fall wäre eine Gewerbeanmeldung erforderlich.
Es existieren einige Ausnahmeregeln und Freigrenzen, zum Beispiel für Künstler, Schriftsteller oder Gelegenheitsverkäufe, welche unter bestimmte Bedingungen ohne Gewerbeanmeldung möglich sind. Die Grenze zwischen Hobby und Gewerbe kann fließend sein und im Zweifelsfall sollte man sich beim zuständigen Gewerbeamt oder einem Steuerberater beraten lassen.
Bisher haben wir die Frage
mindestens 5x erhalten. Hier die letzten 5 Fragen:
Bis zu welchem Betrag kann ich privat verkaufen ohne ein Gewerbe anzumelden?
SchnäppchenJäger21 // 03.05.2021Muss ich für gelegentliche Online-Verkäufe ein Gewerbe anmelden?
NetSurfer1984 // 18.09.2022Welche Grenze gilt für Kleingewerbe hinsichtlich Umsatz ohne Anmeldung?
BusinessNewbie // 12.12.2023Darf ich selbstgemachte Produkte verkaufen, ohne direkt ein Gewerbe zu gründen?
DIYQueen // 07.02.2021Wie oft darf ich privat Dinge veräußern, bevor ich ein Gewerbe anmelden muss?
OccasionalSeller // 27.08.2023Das kommt darauf an, in welchem Land du dich befindest und was genau du verkaufst. In Deutschland gibt es eine sogenannte Kleinunternehmerregelung, nach der du bis zu einem Jahresumsatz von 22.000 Euro ohne Gewerbeanmeldung verkaufen darfst. Allerdings darfst du nicht planmäßig und dauerhaft am Wirtschaftsleben teilnehmen, sonst benötigst du ein Gewerbe. Genauere Infos findest du beim Finanzamt oder einem Steuerberater.
Ich verkaufe ab und zu selbstgemachte Marmelade auf dem Flohmarkt und musste bisher kein Gewerbe anmelden. Solange du unter der Kleinunternehmergrenze bleibst und es eine Gelegenheitstätigkeit ist, sollte es kein Problem sein. Aber Achtung: Wenn es regelmäßiger wird, könnte es als Gewerbe eingestuft werden.
Bitte berücksichtige, dass diese Grenze sich auch ändern kann, und es kann regionale Unterschiede geben. Dokumentiere deine Einnahmen gut, um bei einer eventuellen Prüfung durch das Finanzamt alles belegen zu können. Und vergiss nicht, auch über deine Einnahmen Steuern zu zahlen, wenn der Freibetrag überschritten wird.
Ausführliche Antwort zu
Im deutschen Rechtssystem ist die Aufnahme einer gewerblichen Tätigkeit grundsätzlich anmeldepflichtig. Ein Gewerbe liegt vor, wenn eine selbständige, nachhaltige Tätigkeit mit Gewinnerzielungsabsicht und Beteiligung am wirtschaftlichen Verkehr ausgeübt wird. Die Gewerbeanmeldung dient der Information von Finanzämtern, Handelskammern und anderen Behörden und ist Voraussetzung für eine rechtlich abgesicherte Geschäftstätigkeit.
Die Herausforderung besteht darin, private Betätigungen von gewerblichen zu unterscheiden. Hobby-Aktivitäten, die ohne Gewinnerzielungsabsicht stattfinden, fallen nicht unter das Gewerberecht. Eine Gewerbetätigkeit wird jedoch angenommen, wenn systematisch und nachhaltig gehandelt wird, insbesondere wenn der Handel einen organisierten Rahmen bekommt und regulär wiederholt wird.
Wer gelegentlich private Gegenstände verkauft, betreibt noch kein Gewerbe. Solche Verkäufe fallen unter den sogenannten "Gelegenheitshandel". Hierunter versteht man vereinzelte Transaktionen, wie den Verkauf gebrauchter persönlicher Gegenstände. Die Abgrenzung zum Gewerbe beginnt, wenn regelmäßig und mit der Absicht auf Gewinn verkauft wird, selbst wenn die Einnahmen gering sind.
Es gibt rechtliche Ausnahmen, unter denen bestimmte Aktivitäten ohne Gewerbeanmeldung erlaubt sind. Dazu zählen künstlerische, wissenschaftliche, unterrichtende oder erzieherische Tätigkeiten. Diese gelten als freie Berufe und sind vom Gewerberecht ausgenommen. Auch gibt es Freigrenzen, beispielsweise für Schriftsteller oder Gelegenheitsverkäufe bei denen keine Gewerbeanmeldung nötig ist.
Um zu bestimmen, ob eine Gewerbeanmeldung notwendig ist, sollten folgende Kriterien beachtet werden: die Regelmäßigkeit des Handelns, das Vorhandensein eines Geschäftsplans, die Erzielung von Gewinnen und ob eine aktive Teilnahme am Marktgeschehen vorliegt. Treffen mehrere dieser Punkte zu, sollte um der rechtlichen Sicherheit Willen eine Gewerbeanmeldung in Erwägung gezogen oder fachkundiger Rat eingeholt werden.
Wer sich unsicher ist, ob seine Tätigkeit als gewerblich anzusehen ist, kann eine Beratung beim zuständigen Gewerbeamt in Anspruch nehmen. Hier erhält man Auskunft über die gesetzlichen Anforderungen und kann in Erfahrung bringen, welche Schritte für eine eventuelle Gewerbeanmeldung notwendig sind. Zudem stehen die Gewerbeämter für Fragen bezüglich der Abgrenzung von Hobby- und Gewerbetätigkeiten zur Verfügung und können individuelle Einschätzungen abgeben.
Die unerlaubte Ausübung eines Gewerbes ohne die erforderliche Anmeldung kann nicht nur zur Nachforderung von Gewerbesteuern führen, sondern auch Bußgelder nach sich ziehen. Zudem besteht die Gefahr, dass Geschäftspartner Verträge anfechten, wenn sie von der fehlenden Gewerbeanmeldung Kenntnis erlangen. Die Gewerbeanmeldung dient daher nicht nur der Erfüllung gesetzlicher Pflichten, sondern auch der rechtlichen Absicherung der unternehmerischen Tätigkeit.
Im Internet gelten grundsätzlich die gleichen gewerberechtlichen Bestimmungen wie im stationären Handel. So ist auch der wiederholte Verkauf von Waren über Plattformen wie eBay oder Amazon als gewerblich einzustufen, wenn eine Gewinnerzielungsabsicht besteht. Insbesondere bei Dropshipping oder dem Verkauf selbst hergestellter Waren sollten sich Verkäufer des Unterschieds zwischen einer privaten Veräußerung und einer gewerblichen Tätigkeit bewusst sein und entsprechend handeln.
Gewerblich sind Tätigkeiten, wenn sie dauerhaft, mit der Absicht der Gewinnerzielung und einer Beteiligung am Marktwettbewerb ausgeführt werden. Dazu zählt beispielsweise der regelmäßige Ankauf und Verkauf von Waren, die Erbringung von Dienstleistungen gegen Entgelt sowie das Betreiben eines Onlineshops. Auch eine selbständige Tätigkeit in der Herstellung von Gegenständen mit Verkaufsabsicht fällt hierunter.
Ein transparenter Umgang mit Finanzbehörden ist essentiell, um Nachteile und Strafen zu vermeiden. Dies beinhaltet die korrekte Angabe von Einnahmen aus Tätigkeiten, die möglicherweise als gewerblich eingestuft werden könnten. Im Zweifel sollten Einkünfte immer deklariert und das Gespräch mit dem Finanzamt oder einem Steuerberater gesucht werden, um die eigene Situation richtig zu bewerten und etwaige Steuerpflichten zu erfüllen.