Robis Antwort auf die Frage
Die Frage nach der Rückzahlung von BAföG ist nicht pauschal zu beantworten, da sie von mehreren Faktoren abhängt. Grundsätzlich ist es jedoch so, dass BAföG-Empfänger nur einen Teil der Gesamtsumme zurückzahlen müssen. Aktuell liegt die Höchstgrenze für die BAföG-Rückzahlung bei 10.010 Euro. Man hat dabei 20 Jahre Zeit, um das BAfög zurückzuzahlen und die Rückzahlung startet fünf Jahre nach Ende der maximalen Förderdauer.
Es ist auch wichtig zu wissen, dass die Höhe der monatlichen Zahlungen je nach Einkommen variiert. Wenn das Einkommen nicht ausreicht, um die Rückzahlungen zu tätigen, kann eine Freistellung beantragt werden. Außerdem werden die Schulden nach 20 Jahren erlassen, wenn sie bis dahin nicht beglichen wurden.
Bisher haben wir die Frage
mindestens 5x erhalten. Hier die letzten 5 Fragen:
Wie hoch ist der Rückzahlungsbetrag für Bafög?
MoneyMaster21 // 21.02.2021Muss man das gesamte Bafög zurückzahlen?
ScholarFinance // 15.06.2022Wie berechnet sich die Bafög-Rückzahlung?
StudentSaver // 03.01.2023Was passiert, wenn man sein Bafög nicht zurückzahlt?
FundingGuru // 12.07.2021Gibt es eine Begrenzung für die Rückzahlung von Bafög?
UniBudgeteer // 27.03.2022Generell muss man höchstens 10.010 Euro des Bafögs zurückzahlen, unabhängig davon, wie viel man insgesamt erhalten hat. Den Rest erlässt der Staat.
Es ist auch wichtig zu wissen, dass die Rückzahlung erst fünf Jahre nach Ende der Förderungshöchstdauer beginnt. Der Zeitpunkt der Rückzahlung ist also verschiebbar.
Es gibt auch Möglichkeiten, wie man einen Teil des Bafögs erlassen bekommt. Zum Beispiel, wenn man besonders gute Leistungen erzielt oder das Studium innerhalb einer bestimmten Zeit abschließt.
Ausführliche Antwort zu
Jeder Studierende, der staatliche Unterstützung in Form von BAföG erhält, ist verpflichtet, einen beträchtlichen Teil des Darlehens zurückzuzahlen. Es handelt sich hierbei jedoch um eine partielle Rückzahlung, nicht um eine vollständige Rückzahlung des erhaltenen Darlehens. Dies bedeutet, dass unabhängig von dem tatsächlich erhaltenen Förderbetrag eine begrenzte Höchstgrenze festgelegt wurde, bis zu welcher zurück gezahlt werden muss. So soll gewährleistet werden, dass die finanzielle Belastung für BAföG-Empfänger tragbar bleibt.
Die maximale Rückzahlungssumme für BAföG liegt aktuell bei 10.010 Euro. Dies ist die Obergrenze, unabhängig davon, wie hoch die Summe des tatsächlich erhaltenen Darlehens ist. Es ist auch wichtig zu verstehen, dass BAföG in der Regel hälftig als Zuschuss und hälftig als Darlehen gewährt wird. Der Zuschuss muss nicht zurückgezahlt werden, das Darlehen allerdings schon, jedoch nicht mehr als die angesprochene Höchstgrenze von 10.010 Euro.
Die Rückzahlung des BAföG beginnt erst fünf Jahre nach dem Ende der regulären Förderungsdauer. Der Gesetzgeber gibt dabei einen Zeitraum von 20 Jahren vor, in dem das Darlehen zurückgezahlt werden muss. Sollte der zu zahlende Betrag nach Ablauf dieser 20 Jahre noch nicht vollständig beglichen sein, wird die Restsumme erlassen. Aber auch bei vorzeitiger Rückzahlung gibt es Erleichterungen: Wer sein Darlehen vorzeitig in einer Summe zurückzahlt, kann einen Nachlass auf den Rückzahlbetrag erhalten.
Die monatlichen Rückzahlungen sind von den Einkommensverhältnissen des BAföG-Empfängers abhängig. Sollte das Einkommen nicht zur Tilgung ausreichen, besteht die Möglichkeit, eine Freistellung von der Rückzahlung zu beantragen. Sollte sich das Einkommen während des Rückzahlungszeitraumes verbessern, kann die monatliche Rate entsprechend angepasst werden, sodass das Darlehen schneller abbezahlt werden kann.
Unter bestimmten Bedingungen besteht die Möglichkeit, eine Freistellung von der BAföG-Rückzahlung zu beantragen. Dies kann der Fall sein, wenn die wirtschaftlichen Verhältnisse des oder der Geförderten die Rückzahlung der Förderung nicht zulassen. In einer solchen Situation kann über einen Antrag auf Freistellung entschieden werden, um Härtefälle zu vermeiden. Nach Prüfung des Antrags und der wirtschaftlichen Verhältnisse kann eine temporäre oder dauerhafte Freistellung von der Rückzahlungspflicht gewährt werden. Dabei ist zu beachten, dass die Pflicht zur Rückzahlung des Darlehens nach der Freistellung nur ausgesetzt, jedoch nicht aufgehoben wird.
Nach Ablauf der fünfjährigen Karenzzeit erhält der BAföG-Empfänger einen Gebührenbescheid mit der festgesetzten Darlehenssumme und detaillierten Informationen zur Rückzahlung. Trotz der festgeschriebenen Regelungen ist es ratsam, die individuellen Rückzahlungsmodalitäten mit der zuständigen Stelle abzuklären. Insbesondere in finanziell schwierigen Zeiten kann eine individuelle Vereinbarung hilfreich sein. So kann beispielsweise durch Stundung der Raten oder eine Anpassung der Höhe der Raten die Rückzahlung erleichtert werden.
Eine besondere Regelung gibt es beispielsweise für BAföG-Empfänger, die ein Kind unter 10 Jahren betreuen. In diesem Fall kann die Rückzahlung aufgeschoben werden. Außerdem gibt es bei besonders guten Studienleistungen die Möglichkeit einer teilweisen oder vollständigen Erlassung der Darlehensschuld. Bei vorzeitiger Rückzahlung kann ebenfalls ein bestimmter Teilbetrag erlassen werden. Es empfiehlt sich in jedem Fall, eine individuelle Beratung in Anspruch zu nehmen, um alle Möglichkeiten zur Optimierung der Rückzahlungsmodalitäten ausschöpfen zu können.