"Wie lange geht eine Probezeit?"

Frag Robi

Robis Antwort auf die Frage

"Wie lange geht eine Probezeit?"

Die Dauer der Probezeit in einem Arbeitsverhältnis kann variieren und ist häufig branchen- oder unternehmensspezifisch festgelegt. Jedoch gibt es im deutschen Arbeitsrecht allgemeingültige Regelungen, die als Richtlinie dienen können. In der Regel erstreckt sich die Probezeit auf einen Zeitraum von sechs Monaten, wobei dies im Arbeitsvertrag auch verkürzt oder gelegentlich verlängert werden kann. Während dieser Zeit können sowohl der Arbeitgeber als auch der Arbeitnehmer das Arbeitsverhältnis mit einer verkürzten Kündigungsfrist, meistens von zwei Wochen, auflösen.

Die Probezeit dient dazu, dass sich beide Parteien kennenlernen und feststellen können, ob sie langfristig zusammenarbeiten möchten. Beide Seiten genießen während der Probezeit weniger rechtlichen Schutz als nach deren Ablauf. So ist es zum Beispiel nicht möglich, während der Probezeit Kündigungsschutzklage zu erheben, es sei denn, es besteht der Verdacht einer Diskriminierung. Wichtig zu wissen ist auch, dass die Probezeit gesetzlich nicht vorgeschrieben ist, jedoch durchaus üblich ist, um eine sogenannte Einarbeitungsphase zu ermöglichen.

Die genaue Dauer der Probezeit und die Bedingungen sollten immer im Arbeitsvertrag festgehalten werden. Auch für Auszubildende und bei befristeten Arbeitsverhältnissen gelten besondere Regelungen bezüglich der Probezeit, die im Berufsausbildungsgesetz bzw. Teilzeit- und Befristungsgesetz verankert sind.

Bisher haben wir die Frage

"Wie lange geht eine Probezeit?"

mindestens 5x erhalten. Hier die letzten 5 Fragen:



TimeChecker99

Wie lange dauert die Probezeit in der Regel?

TimeChecker99 // 17.04.2021
JobSeeker2021

Gibt es eine gesetzliche Mindest- oder Höchstdauer für die Probezeit?

JobSeeker2021 // 29.11.2022
ContractGuru

Kann die Dauer meiner Probezeit im Arbeitsvertrag verlängert werden?

ContractGuru // 03.03.2021
CuriousMind42

Welche Unterschiede gibt es bei der Probezeit je nach Branche?

CuriousMind42 // 22.06.2023
PartTimeExplorer

Wie wirkt sich ein Teilzeitverhältnis auf die Länge der Probezeit aus?

PartTimeExplorer // 14.02.2022

Das sagen andere Nutzer zu dem Thema

JobHopper92
JobHopper92
22.03.2024

Die Dauer der Probezeit variiert je nachdem, um welchen Vertrag es sich handelt. Bei den meisten Arbeitsverhältnissen in Deutschland beträgt sie üblicherweise sechs Monate.

AzubiMasterClass
AzubiMasterClass
22.03.2024

Man sollte auch bedenken, dass die Probezeit für Auszubildende häufig kürzer ist. Hier kann sie zwischen ein und vier Monaten liegen.

VertragsChecker007
VertragsChecker007
22.03.2024

Ein wichtiger Punkt ist auch, dass die Probezeit vertraglich individuell vereinbart werden kann, jedoch gesetzlich nicht länger als sechs Monate dauern darf. In einigen Fällen kann es kürzere Probezeiten geben.

Ausführliche Antwort zu

"Wie lange geht eine Probezeit?"


Gesetzliche Grundlagen der Probezeit

Im deutschen Arbeitsrecht ist die Probezeit nicht explizit gesetzlich normiert. Allerdings ergibt sich aus § 622 Absatz 3 BGB die Möglichkeit, die Kündigungsfrist während der ersten sechs Monate eines Arbeitsverhältnisses auf zwei Wochen zu verkürzen. Dies wird üblicherweise als Probezeit interpretiert. Die Probezeit muss jedoch im Arbeitsvertrag konkret vereinbart werden, ansonsten gilt sie nicht. Die Bedingungen und die Dauer der Probezeit sind daher Verhandlungssache und werden durch die üblichen Bedingungen des Arbeitsrechts begrenzt.

Festlegung der Probezeitdauer im Arbeitsvertrag

Die im Arbeitsvertrag festgelegte Dauer der Probezeit sollte beide Vertragsparteien befriedigen. Während sechs Monate als Standard gelten, können Arbeitgeber und Arbeitnehmer eine kürzere oder selten auch eine längere Dauer vereinbaren. Die Vertragsfreiheit erlaubt diese Flexibilität, jedoch darf die Probezeit nach herrschender Rechtsauffassung nicht "unangemessen lang" gestaltet werden, da dies gegen den Grundsatz von Treu und Glauben verstoßen könnte.

Unterschiedliche Probezeitdauern nach Branchen

Je nach Branche und Position kann die Dauer der Probezeit variieren. In qualifizierten und hochspezialisierten Berufsfeldern kann eine längere Probezeit sinnvoll sein, um die Eignung des Arbeitnehmers für die komplexen Aufgaben zu prüfen. In anderen Bereichen, wie zum Beispiel im Einzelhandel, sind kürzere Probezeiten üblich, da die Tätigkeiten schneller erlernbar sind und die gegenseitige Eignung früher festgestellt werden kann.

Besonderheiten bei Auszubildenden

Für Ausbildungsverhältnisse gilt laut Berufsbildungsgesetz eine Probezeit von mindestens einem und höchstens vier Monaten. In dieser Zeit können Ausbilder und Auszubildender das Ausbildungsverhältnis ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist und ohne Angabe von Gründen lösen. Dies soll beiden Parteien die Möglichkeit geben, die Ausbildung ohne langfristige Bindung zu erproben.

Probezeit bei befristeten Arbeitsverhältnissen

Bei befristeten Arbeitsverhältnissen ist die Einrichtung einer Probezeit ebenso möglich. Allerdings muss die Dauer der Probezeit in einem angemessenen Verhältnis zur Gesamtdauer des befristeten Vertrags stehen. Ein mehrmonatige Probezeit bei einem Arbeitsvertrag mit nur wenigen Monaten Befristung wäre beispielsweise nicht angemessen. Darüber hinaus gelten für befristete Arbeitsverhältnisse die gleichen Kündigungsregelungen wie für unbefristete, sofern eine Probezeit vereinbart wurde.

Rechtliche Rahmenbedingungen während der Probezeit

Die rechtlichen Rahmenbedingungen während der Probezeit sind speziell darauf ausgelegt, einen einfacheren und schnelleren Prozess für die Trennung von Arbeitgeber und Arbeitnehmer zu ermöglichen, falls das Arbeitsverhältnis nicht den Erwartungen entspricht. Diese Phase wird oft genutzt, um die Fähigkeiten, das Verhalten und die Passgenauigkeit des neuen Mitarbeiters für das Unternehmen zu bewerten. Die rechtlichen Bestimmungen während dieser Zeit sind weniger restriktiv als nach Ablauf der Probezeit. Beide Parteien profitieren von einer flexibleren Gestaltung des Arbeitsverhältnisses, was die Einarbeitung und Entscheidungsfindung erleichtert.

Verkürzte Kündigungsfristen und ihre Auswirkungen

Ein charakteristisches Merkmal der Probezeit ist die verkürzte Kündigungsfrist von in der Regel zwei Wochen, die beiden Parteien das Recht gibt, das Arbeitsverhältnis schnell zu beenden. Diese erleichterte Beendigungsmöglichkeit kann zu einer erhöhten Unsicherheit beim Arbeitnehmer führen, fördert jedoch zugleich eine effiziente Arbeitsweise, da der permanente Verbleib im Unternehmen unmittelbar vom beiderseitigen Einvernehmen abhängt.

Bedeutung der Probezeit für Arbeitnehmer und Arbeitgeber

Für Arbeitnehmer bietet die Probezeit die Möglichkeit, das Unternehmen, die Kollegen und die Arbeitsweise kennenzulernen und zu entscheiden, ob sie langfristig Teil des Teams sein möchten. Arbeitgeber hingegen haben die Chance, die berufliche Leistung und das soziale Gefüge zu beurteilen, ohne langwierige Kündigungsprozesse fürchten zu müssen. Somit ist die Probezeit ein zweiseitiges Bewertungsinstrument.

Verlängerung und Verkürzung der Probezeit

Obwohl sechs Monate eine übliche Dauer für die Probezeit darstellen, können die Vertragsparteien eine kürzere oder ausnahmsweise eine längere Probezeit vereinbaren. Eine Verlängerung der Probezeit kann im Falle besonderer Umstände sinnvoll sein, beispielsweise bei langwierigen Einarbeitungsprozessen. Eine Verkürzung hingegen kann dann angebracht sein, wenn sich die Eignung des Arbeitnehmers schneller beurteilen lässt. Hierbei müssen jedoch immer die Rechtmäßigkeit und Angemessenheit solcher Anpassungen beachtet werden.

Probezeit und Kündigungsschutz

Während der Probezeit ist der gesetzliche Kündigungsschutz eingeschränkt, da die Kündigung vereinfacht ist und der allgemeine Kündigungsschutz des Kündigungsschutzgesetzes (KSchG) erst nach Ablauf der Probezeit greift. Ausnahmen bilden hierbei Fälle von Diskriminierung oder wenn Tarifverträge oder Betriebsvereinbarungen weitergehende Schutzbestimmungen enthalten. Die Kündigung während der Probezeit muss daher nicht sozial gerechtfertigt werden, wie es nach §1 KSchG nach der Probezeit der Fall ist.




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