Robis Antwort auf die Frage
Die Frage nach der Dauer des Wartens auf ein Arbeitszeugnis beschäftigt viele Arbeitnehmer nach dem Ende eines Arbeitsverhältnisses. Grundsätzlich ist der Arbeitgeber verpflichtet, das Arbeitszeugnis zeitnah nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses auszustellen. Was bedeutet jedoch "zeitnah" in diesem Zusammenhang? Nach der Rechtsprechung wird davon ausgegangen, dass Arbeitnehmer nicht unangemessen lange auf ihr Zeugnis warten sollten, da es oft für die Suche nach einer neuen Beschäftigung wichtig ist.
Ein ungeschriebener Richtwert ist die Zeitspanne von etwa zwei bis vier Wochen nach dem Ende des Arbeitsverhältnisses oder der Anforderung des Zeugnisses. Diese Zeitspanne wird in der Praxis häufig als angemessene Frist angenommen. Sollte der Arbeitgeber jedoch das Zeugnis nicht innerhalb dieses Zeitraums ausstellen, können Arbeitnehmer rechtliche Schritte einleiten und das Zeugnis gerichtlich einfordern. Dabei spielt es auch eine Rolle, ob ein einfaches oder qualifiziertes Arbeitszeugnis ausgestellt werden soll, da letzteres in der Regel mehr Zeit in Anspruch nehmen darf.
Hat man als Arbeitnehmer das Arbeitszeugnis nicht in einer angemessenen Frist erhalten, gilt es, den Arbeitgeber schriftlich an die Ausstellung zu erinnern und dabei eine konkrete Frist zu setzen. Im Streitfall kann diese Korrespondenz als Nachweis dienen, dass man aktiv die Ausstellung des Zeugnisses eingefordert hat.
Bisher haben wir die Frage
mindestens 5x erhalten. Hier die letzten 5 Fragen:
Wie viele Tage nach Kündigung sollte das Arbeitszeugnis ausgestellt werden?
JobHopper21 // 15.03.2021Kann ich mein Arbeitszeugnis sofort nach Vertragsende verlangen?
EndOfContract // 22.07.2022Was kann ich tun, wenn mein Ex-Arbeitgeber das Arbeitszeugnis nicht ausstellt?
ZeugnisWarter // 09.01.2023Gibt es eine gesetzliche Frist für die Erstellung eines Arbeitszeugnisses?
FristenChecker // 04.06.2021Muss ich meinen Arbeitgeber an das Arbeitszeugnis erinnern, wenn er es vergisst?
ReminderKing // 30.11.2022Grundsätzlich sollte das Arbeitszeugnis spätestens zum Zeitpunkt des Ausscheidens aus dem Unternehmen vorliegen. Wenn es zu Verzögerungen kommt, ist es ratsam, den Arbeitgeber freundlich daran zu erinnern. Nach einem Monat könnte man ein bisschen Druck machen.
Ich habe gelesen, dass man Anspruch auf ein Zeugnis innerhalb einer angemessenen Frist hat. Das kann einige Wochen sein, aber wenn es mehr als zwei Monate dauert, würde ich definitiv nachhaken oder rechtliche Schritte erwägen.
Eigentlich sollte das nicht allzu lange dauern. Bei mir waren es nur ein paar Tage. Wenn dein Arbeitgeber sich Zeit lässt, hilft es oft, einmal persönlich nachzufragen. Manchmal sind Zeugnisse einfach auf dem Stapel liegen geblieben.
Ausführliche Antwort zu
Nach dem deutschen Arbeitsrecht ist der Arbeitgeber gemäß § 109 GewO verpflichtet, dem Arbeitnehmer bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses ein Arbeitszeugnis auszustellen. Dieses muss mindestens Informationen über Art und Dauer der Tätigkeit enthalten (einfaches Zeugnis) und auf Verlangen des Arbeitnehmers auch eine Bewertung der Leistung und des Verhaltens im Arbeitsverhältnis (qualifiziertes Zeugnis).
Obwohl der Gesetzgeber den Begriff "zeitnah" nicht genau definiert, hat die Rechtsprechung diesen näher konkretisiert. "Zeitnah" impliziert eine unverzügliche Ausstellung des Arbeitszeugnisses nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses, sodass der Arbeitnehmer keine Nachteile beim Antritt einer neuen Stelle erfährt. Üblicherweise wird eine Frist von zwei bis vier Wochen als angemessen betrachtet.
Ein einfaches Zeugnis listet die Art der Tätigkeit und die Dauer des Arbeitsverhältnisses auf. Ein qualifiziertes Arbeitszeugnis erfordert eine ausführlichere Darstellung, einschließlich einer Bewertung der Fähigkeiten und des Sozialverhaltens des Arbeitnehmers. Für die Erstellung eines qualifizierten Zeugnisses darf der Arbeitgeber sich daher etwas mehr Zeit lassen, jedoch sollte auch hier die zeitliche Obergrenze von ca. vier Wochen nicht deutlich überschritten werden.
Erhält der Arbeitnehmer das Zeugnis nicht innerhalb der angemessenen Frist, sollte er den Arbeitgeber schriftlich zur Ausstellung auffordern und dabei eine konkrete Frist setzen, idealerweise mit einem Datum, bis zu dem das Zeugnis vorliegen soll. Bleibt auch diese Aufforderung ohne Reaktion, kann der nächste Schritt ein Mahnschreiben sein, und letztlich bleibt dem Arbeitnehmer die Möglichkeit, den Anspruch auf das Arbeitszeugnis gerichtlich durchzusetzen.
Bei Verzögerungen ist die schriftliche Aufforderung der erste Schritt. Bleibt diese ohne Erfolg, sollte, insbesondere bevor rechtliche Schritte eingeleitet werden, das persönliche Gespräch mit der Personalabteilung oder dem Vorgesetzten gesucht werden. Als letztes Mittel kann der Arbeitnehmer Klage beim Arbeitsgericht einreichen, um das Arbeitszeugnis einzufordern. Hierbei empfiehlt es sich, anwaltliche Unterstützung in Anspruch zu nehmen, um die eigenen Interessen adäquat zu vertreten und durchsetzen zu können. Eine anwaltliche Beratung kann auch schon im Vorfeld sinnvoll sein, um die eigenen Ansprüche richtig zu formulieren und Fristen zu wahren.
Wenn alle bisherigen Schritte wie die schriftliche Aufforderung und das persönliche Gespräch keine Ergebnisse bringen, steht dem Arbeitnehmer der Rechtsweg offen. Ein Antrag auf Erlass eines Mahnbescheids oder eine Klage beim Arbeitsgericht kann dann notwendig werden. Diese Maßnahmen sollten jedoch erst als letzte Option in Betracht gezogen werden, da sie Kosten und Zeit erfordern. Im Falle eines Rechtsstreits ist es ratsam, sich durch einen auf Arbeitsrecht spezialisierten Anwalt vertreten zu lassen. Nicht selten führt bereits die Ankündigung rechtlicher Schritte dazu, dass der Arbeitgeber die Ausstellung des Zeugnisses beschleunigt.
Ein zeitnah ausgestelltes Arbeitszeugnis ist für die Jobsuche von entscheidender Bedeutung. Es dient kommenden Arbeitgebern als Beleg für die Qualifikationen und die Berufserfahrung des Bewerbers. Insbesondere qualifizierte Arbeitszeugnisse, die auch Verhalten und Leistung beurteilen, können die Chancen auf dem Arbeitsmarkt maßgeblich beeinflussen. Ein Fehlen dieses Dokuments kann daher als Nachteil empfunden werden und die Jobsuche erschweren oder verzögern.
Es ist wichtig, Ruhe zu bewahren und strukturiert vorzugehen. Eine schriftliche Erinnerung unter Setzung einer angemessenen Frist ist meist der erste Schritt. Zudem kann eine Dokumentation aller Kommunikationsversuche helfen, die eigene Position bei möglichen rechtlichen Auseinandersetzungen zu stärken. Außerdem kann es sinnvoll sein, Zeugen für Gespräche mit dem Arbeitgeber hinzuzuziehen. Ein klärendes Gespräch mit der Personalabteilung sollte nicht unterschätzt werden, um etwaige Missverständnisse auszuräumen.
Häufige Gründe für Verzögerungen sind unter anderem Arbeitsüberlastung, Abwesenheit von für die Zeugniserstellung verantwortlichen Personen oder auch Unstimmigkeiten bei der Formulierung des Zeugnistextes. Manchmal kann es auch an einer fehlenden Information zur Beurteilung der Leistung liegen oder daran, dass die Wichtigkeit des Anliegens unterschätzt wird. Verständnis für organisatorische Herausforderungen aufseiten des Arbeitgebers kann hier helfen, dennoch sollte auf der eigenen Rechtsposition beharrt werden.
Musteranschreiben sollten immer auf den individuellen Fall angepasst werden. Hier ein Beispiel: "Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit bitte ich um die Ausstellung meines Arbeitszeugnisses zum frühstmöglichen Zeitpunkt, spätestens jedoch bis zum [konkretes Datum]. Sollte ich bis zu diesem Datum kein Zeugnis erhalten haben, sehe ich mich gezwungen, rechtliche Schritte einzuleiten. Ich danke Ihnen für eine zeitnahe Bearbeitung dieses Anliegens. Mit freundlichen Grüßen, [Ihr Name]"