Robis Antwort auf die Frage
Grundsätzlich sollten Sie den TÜV nicht überziehen und Ihre Fahrzeugüberprüfung rechtzeitig planen. Jedoch kann es in Ausnahmefällen vorkommen, dass der TÜV überzogen wird. Laut deutschem Recht darf der TÜV höchstens zwei Monate überzogen werden. Danach werden Bußgelder fällig. Bei einer Überschreitung bis zu zwei Monaten beträgt das Bußgeld 15 Euro, ab dem dritten Monat kostet es 25 Euro und ab dem 8. Monat steigt das Bußgeld auf 60 Euro und es gibt einen Punkt in Flensburg. Allerdings wird das Fahrzeug bei einer Überschreitung von mehr als zwei Monaten von der Zulassungsstelle stillgelegt. Es ist also ratsam, den Termin zur Hauptuntersuchung rechtzeitig einzuplanen und einzuhalten, um zusätzliche Kosten und mögliche Komplikationen zu vermeiden.
Bisher haben wir die Frage
mindestens 5x erhalten. Hier die letzten 5 Fragen:
Bis zu welcher Frist kann ich die TÜV-Untersuchung verschieben?
RoadRunner21 // 19.05.2022In welchem Zeitraum darf man die TÜV-Prüfung nach hinten verschieben?
AutoFreak // 23.01.2021Wie lange kann ich das TÜV-Zertifikat überschreiten, ohne bestraft zu werden?
SpeedDemon // 28.09.2021Gibt es eine Frist, in der ich den TÜV überziehen darf?
BenzBuddy // 20.02.2023Was ist die maximale Dauer, die ich mit dem TÜV warten kann, ohne eine Geldstrafe zu zahlen?
GarageGuru // 15.12.2022In der Regel darf die TÜV-Plakette nicht mehr als zwei Monate überfällig sein. Längerer Zeitraum kann zu einem Bußgeld führen.
Es hängt von der Dauer der Überschreitung ab. Bis zu zwei Monate können toleriert werden, aber danach risikierst du ein Bußgeld und Punkte in Flensburg.
Manchmal kann es passieren, dass man den TÜV vergisst. Aber mehr als zwei Monate darfst du nicht überziehen, sonst kann es ärger mit der Polizei geben.
Ausführliche Antwort zu
Die Hauptuntersuchung (HU) – gemeinhin als TÜV bekannt – ist eine gesetzlich vorgeschriebene Überprüfung des technischen Zustands eines Fahrzeugs. Ziel des TÜVs ist es, die Sicherheit auf den Straßen zu gewährleisten und die Umweltauswirkungen von Fahrzeugen zu minimieren. Die Prüfung beinhaltet unter anderem eine Überprüfung von Bremsen, Reifen, Lichtern sowie des Motors und des Abgassystems.
Auf dem Kennzeichen Ihres Fahrzeugs finden Sie ein TÜV-Siegel, aus dem hervorgeht, wann die nächste HU fällig ist. In Deutschland dürfen Sie diese Frist um bis zu zwei Monate überschreiten. Bei einer Überschreitung bis zu zwei Monaten beträgt das Bußgeld 15 Euro, ab dem dritten Monat 25 Euro und ab dem achten Monat sogar 60 Euro. Zudem gibt es einen Punkt in Flensburg und das Fahrzeug wird bei einer Überschreitung von mehr als zwei Monaten von der Zulassungsstelle stillgelegt.
Um die TÜV-Fristen einzuhalten, empfiehlt es sich, den Termin für die HU rechtzeitig in Ihrem Kalender zu markieren. Eine weitere Möglichkeit ist, eine Erinnerungsfunktion im Smartphone oder im digitalen Kalender einzurichten. Sie können die HU auch früher durchführen lassen – es gelten dann neue Fristen ab dem Tag der erfolgreichen Prüfung.
Während es juristisch möglich ist, die TÜV-Frist kurzfristig zu überschreiten, sollten Sie dies nur in Ausnahmefällen in Betracht ziehen. Bei einer Überschreitung riskieren Sie Bußgelder und Punkte in Flensburg. Zudem wird Ihr Fahrzeug bei einer Überschreitung von mehr als zwei Monaten von der Zulassungsstelle stillgelegt. Dies hätte zur Folge, dass Sie das Fahrzeug nicht mehr auf öffentlichen Straßen bewegen dürften.
Zur Vermeidung von TÜV-Überschreitungen sollten Sie Ihre Fahrzeuge regelmäßig warten und instand halten. Eine rechtzeitige Fahrzeugüberprüfung vor der HU kann helfen, mögliche Mängel aufzudecken und zu beheben. Nutzen Sie zudem Erinnerungsfunktionen in Ihrem Smartphone oder digitalen Kalender, um den TÜV-Termin nicht zu vergessen.
Wie bereits erwähnt, kann es teuer und umständlich werden, den TÜV-Termin zu überziehen. Bei einer Überschreitung von bis zu zwei Monaten beträgt das Bußgeld 15 Euro. Ab dem dritten Monat erhöht sich dieses auf 25 Euro und ab dem achten Monat sogar auf 60 Euro. Zudem wird bei einer Überschreitung ab dem achten Monat ein Punkt in Flensburg verzeichnet. Dieser bleibt für mindestens zweieinhalb Jahre im Fahreignungsregister bestehen und kann bei weiteren Verstössen zu einer Verlängerung der Probezeit oder gar zum Führerscheinentzug führen.
Nicht nur Bußgelder und Punkte in Flensburg sind die Folgen einer TÜV-Überschreitung. Sollten Sie in einen Unfall verwickelt sein, kann eine abgelaufene HU auch Auswirkungen auf den Versicherungsschutz haben. In der Regel sind Sie zwar weiterhin haftpflichtversichert, doch kann es passieren, dass die Versicherung im Schadensfall Leistungen kürzt, weil sie beim Halter ein erhöhtes Risiko sieht.
Bei einer TÜV-Überschreitung von mehr als zwei Monaten kann es zu einer Stilllegung des Fahrzeugs durch die Zulassungsstelle kommen. Das bedeutet, dass die Betriebserlaubnis erlischt und Sie das Fahrzeug nicht auf öffentlichen Straßen bewegen dürfen. In diesem Fall muss das Fahrzeug abgemeldet und darf erst nach einer erfolgreichen HU wieder angemeldet werden.
Um den Stress und die Kosten einer TÜV-Überschreitung zu vermeiden, ist es ratsam, das Fahrzeug vor dem TÜV-Termin gründlich zu überprüfen und mögliche Mängel zu beheben. Sofern Sie Ihre Autos in regelmäßigen Abständen warten und reparieren lassen, sollten größere Mängel ohnehin vermieden werden können. Behalten Sie den TÜV-Termin im Blick und lassen Sie die HU gegebenenfalls sogar früher durchführen. Die Frist zur nächsten HU verschiebt sich dadurch entsprechend.
Die Konsequenzen einer TÜV-Überschreitung können also durchaus gravierend sein. Nicht nur finanzielle Strafen drohen, sondern es können auch Punkte in Flensburg eingetragen und der Fahrzeugbetrieb stillgelegt werden. Deshalb ist es wichtig, den TÜV nicht zu überziehen und das Fahrzeug rechtzeitig zur Hauptuntersuchung zu bringen. Das bedeutet auch, das Fahrzeug regelmäßig zu warten und zu pflegen, um Mängel und Defekte zeitig zu entdecken und zu beheben. So stellen Sie sicher, dass Ihr Fahrzeug den TÜV ohne Probleme besteht und Sie sicher und gesetzeskonform auf den Straßen unterwegs sind.