Robis Antwort auf die Frage
Die Kosten für einen Immobilienmakler können variieren, aber in Deutschland ist es üblich, dass für die Vermittlung von Mietwohnungen die Maklergebühr von demjenigen gezahlt wird, der den Makler beauftragt hat. Das ist nach der sogenannten "Bestellerprinzip" Regelung. Bis zum Juni 2015 mussten in der Regel die Mieter die Provision zahlen, die häufig 2-3 Nettokaltmieten beträgt. Doch seit einer Gesetzesänderung (MietNovG) ist dies deutlich mieterfreundlicher geregelt.
Der Vermieter ist jetzt dazu verpflichtet, die Gebühren des Maklers zu zahlen, wenn er diesen beauftragt hat. Natürlich kann der Vermieter die Kosten intern in seine Kalkulation einbeziehen, aber der Mieter muss nicht direkt eine Provision an den Makler zahlen. Es ist wichtig als Mieter hierbei ganz klar zu prüfen, ob im Mietvertrag nicht doch Maklerkosten auftauchen, um mögliche unrechtmäßige Forderungen zu vermeiden.
Bisher haben wir die Frage
mindestens 5x erhalten. Hier die letzten 5 Fragen:
Wie teuer ist ein Immobilienmakler für eine Mietwohnung?
DreamHomeHunter // 22.07.2021Welche Kosten kommen auf mich zu, wenn ich einen Makler für die Wohnungssuche einschalte?
CityExplorer2022 // 08.01.2022Mit welchen Maklergebühren muss ich rechnen, wenn ich eine Wohnung mieten möchte?
FlatFinder // 30.03.2023Was muss ich an einen Makler zahlen, wenn ich über ihn eine Mietwohnung finde?
UrbanOwl // 14.08.2022Wie viel kostet es, einen Makler für die Suche nach einer Mietwohnung zu beauftragen?
RentRaven // 20.11.2021Die Kosten für einen Makler bei der Vermietung einer Wohnung können stark variieren. Im Durchschnitt liegt die Provision bei 2 bis 3 Kaltmieten, wird aber oft vom Vermieter getragen.
In Deutschland gilt seit 2015 das Bestellerprinzip, das besagt, dass derjenige den Makler bezahlt, der ihn beauftragt hat. In der Regel ist das der Vermieter. Als Mieter sollten Sie also keine Maklergebühren zahlen müssen.
Es gibt auch Makler, die eine feste Gebühr unabhängig von der Höhe der Miete verlangen. Diese Gebühr liegt oft zwischen 500 und 1500 Euro. Am besten ist es immer, dies vorab zu klären.
Ausführliche Antwort zu
Das "Bestellerprinzip" ist eine Regelung, die im Juni 2015 in Deutschland eingeführt wurde und besagt, dass derjenige die Maklerprovision zahlt, der den Makler beauftragt hat. Im Falle der Vermittlung von Mietwohnungen ist dies in den meisten Fällen der Vermieter. Dieses Prinzip hat das Ziel, Mieter von den Kosten für Maklergebühren zu entlasten, die oftmals mehrere Monatskaltmieten betragen können. Es hat somit entscheidenden Einfluss auf die Verteilung der Maklergebühren und sorgt für mehr Transparenz im Vermietungsprozess.
Vor der Einführung des "Bestellerprinzips" waren es in der Regel die Mieter, die die Kosten für die Maklerprovision tragen mussten. Diese Kosten konnten leicht 2-3 Monatskaltmieten betragen und stellten somit eine erhebliche finanzielle Belastung für Mieter dar. Die Einführung des "Bestellerprinzips" war daher ein wichtiger Schritt in Richtung einer mieterfreundlicheren Gesetzgebung.
Nach der aktuellen Regelung ist es der Vermieter, der die Kosten für den Makler trägt, wenn er diesen beauftragt hat. Entscheidet sich der Vermieter, die Vermittlung seiner Mietwohnung selbst in die Hand zu nehmen, fallen natürlich auch keine Maklerkosten an. Mieter sind entsprechend der Bestellerprinzip-Regelung nicht mehr zur Zahlung von Maklergebühren verpflichtet, was das Anmieten von Wohnraum deutlich erschwinglicher macht.
Auch wenn Vermieter nun die Maklerkosten tragen müssen, bedeutet das nicht, dass sie diese Kosten nicht auf andere Weise umlegen können. In der Regel werden Maklerkosten in die Gesamtkalkulation des Vermieters miteinbezogen. Das könnte beispielsweise zu höheren Mieten führen. Dennoch hat der Mieter den Vorteil, dass er nicht mehr direkt zur Zahlung einer Provision an den Makler verpflichtet ist, was die finanzielle Belastung bei Anmietung einer neuen Wohnung reduziert.
Es ist wichtig als Mieter genau auf den Mietvertrag zu achten und eventuell verborgene Kosten zu identifizieren. Trotz der geltenden "Bestellerprinzip"-Regelung könnte es vereinzelt vorkommen, dass Vermieter versuchen, die Maklerprovision doch auf den Mieter umzulegen. So könnten beispielsweise im Mietvertrag versteckte Klauseln existieren, die eine Zahlungsverpflichtung gegenüber dem Makler festlegen. Mieter sollten daher den Mietvertrag gründlich durchlesen und bei Unklarheiten nachfragen. Ideal ist es, bei Unsicherheiten rechtlichen Rat einzuholen.
Jedoch gibt es auch Ausnahmen vom "Bestellerprinzip". Beispielsweise gilt dieses Regelwerk nicht für den Kauf und Verkauf von Immobilien. In diesem Fall sind weiterhin Käufer und Verkäufer für die Maklergebühren verantwortlich. Eine weitere Ausnahme bildet eine individuelle Vereinbarung zwischen dem Mieter und dem Makler, die vor der eigentlichen Beauftragung durch den Vermieter stattgefunden hat. In diesem Fall kann der Mieter dazu verpflichtet werden, die Maklerprovision zu zahlen.
Falls sowohl der vermietende Eigentümer als auch der Mieter einen Makler beauftragen, wird es komplizierter. In diesem Fall teilen sich in der Regel beide Parteien die Provision, jedoch liegt die endgültige Entscheidung im jeweiligen Einzelfall. Es ist daher empfehlenswert, im Vorfeld klare Vereinbarungen hinsichtlich der Bezahlung der Maklerprovision zu treffen, um möglichen Disputen und Konflikten vorzubeugen.