"Ab wann ist man zugeparkt?"

Frag Robi

Robis Antwort auf die Frage

"Ab wann ist man zugeparkt?"

Eine alltägliche Situation, die schnell zum Ärgernis werden kann: Man möchte losfahren und bemerkt, dass das eigene Fahrzeug von einem anderen zugeparkt wurde. Doch wann spricht man genau davon, "zugeparkt" zu sein, und welche Rechte hat man in so einem Fall? Ein Auto gilt dann als zugeparkt, wenn es seine Parkposition nicht ohne Weiteres verlassen kann, weil ein anderes Fahrzeug zu dicht auf- oder zugefahren ist. In Deutschland ist das Zuparken eines Fahrzeuges nicht erlaubt und kann entsprechende rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen.

Das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) verankert in § 823 Schadensersatzpflichten, und auch das Straßenverkehrsrecht nimmt sich des Themas an. Die Straßenverkehrsordnung (StVO) legt fest, welche Abstände beim Parken einzuhalten sind, um den Verkehr nicht zu behindern und die Nutzung anderer Parkplätze nicht zu unterbinden. Wenn ein Fahrzeug derart zugeparkt ist, dass es nicht ausparken kann, liegt eine Behinderung vor. Der Betroffene hat dann unter Umständen das Recht, das zuparkende Fahrzeug abschleppen zu lassen – allerdings muss dabei einiges beachtet werden. Es ist zudem wichtig zu wissen, dass es Unterschiede zwischen dem öffentlichen Straßenverkehr und Privatgrundstücken gibt.

Diese komplizierte Situation ist nicht nur ärgerlich, sondern erfordert oft auch juristisches Wissen, um angemessen reagieren zu können. Was also tun, wenn man selbst Opfer eines solchen Vorfalls wird? Welche Schritte sollten unternommen werden, und welche Kosten könnten auf den Verursacher des Zuparkens zukommen? In den folgenden Abschnitten werden wir auf diese und weitere wichtige Fragen eingehen.

Bisher haben wir die Frage

"Ab wann ist man zugeparkt?"

mindestens 5x erhalten. Hier die letzten 5 Fragen:



ParkMeister007

Wann gilt ein Auto als behindernd geparkt?

ParkMeister007 // 14.06.2021
AusfahrtsHeld22

Was kann ich tun, wenn jemand die Ausfahrt zuparkt?

AusfahrtsHeld22 // 23.11.2022
GaragenWächter

In welchem Abstand vor meiner Garageneinfahrt darf niemand parken?

GaragenWächter // 05.02.2023
OrdnungsFanatiker

Unter welchen Umständen darf ich ein Falschparker melden?

OrdnungsFanatiker // 16.09.2021
GeduldsEngel

Wie lange muss ich warten, bevor ich einen Abschleppdienst rufen kann?

GeduldsEngel // 27.03.2022

Das sagen andere Nutzer zu dem Thema

ParkMeister2024
ParkMeister2024
07.02.2024

Man ist zugeparkt, wenn das eigene Fahrzeug durch ein anderes so eingeengt wird, dass ein Ausparken ohne Rangiermanöver nicht mehr möglich ist. Vor allem wenn kein ausreichender Sicherheitsabstand gehalten wurde.

RangierQueen
RangierQueen
07.02.2024

Offiziell gilt man als zugeparkt, wenn man nicht aus eigener Kraft aus einer Parklücke herauskommen kann, ohne das andere Fahrzeug zu berühren oder einen unzumutbaren Aufwand betreiben zu müssen.

AbstandsHalter
AbstandsHalter
07.02.2024

Man spricht von Zuparken, wenn weniger als der vorgeschriebene Mindestabstand von ca. 50 cm zur Fahrzeugfront und -heck eingehalten wird und somit ein Verlassen der Parklücke verhindert wird.

Ausführliche Antwort zu

"Ab wann ist man zugeparkt?"


Definition des Zuparkens

Wenn von Zuparken die Rede ist, bezieht sich dies auf eine Situation, in der ein Fahrzeug so eng an ein anderes Fahrzeug herangefahren wird, dass letzteres seine Parklücke nicht mehr verlassen kann. Nicht nur das unmittelbare Blockieren der Ausfahrt ist hierbei relevant, sondern auch das zu dichte Parken an den Seiten, wenn dadurch das Aussteigen oder der Zugang zum Fahrzeug erschwert wird. Zuparken kann in engen Straßen, auf Parkplätzen oder in Parkhäusern auftreten, wobei letztere häufig über eigene Hausordnungen verfügen, die zusätzlich zu beachten sind.

Rechtliche Grundlagen und Gesetzeslage

Die rechtliche Basis gegen das Zuparken liefern das Bürgerliche Gesetzbuch (§ 823 BGB) und die Straßenverkehrsordnung (StVO). Insbesondere regelt die StVO in § 12 die Parkordnung und definiert, dass ein Mindestabstand zu Kreuzungen, Einmündungen und anderen geparkten Fahrzeugen einzuhalten ist. Verstöße gegen diese Regeln können mit Bußgeldern geahndet werden, und in gravierenden Fällen ist das Abschleppen des zuparkenden Fahrzeugs möglich und rechtens.

Straßenverkehr vs. Privatparkplatz: Unterschiede in den Regelungen

Im öffentlichen Straßenverkehr sind die Regeln der StVO bindend. Auf Privatgrundstücken hingegen können eigene Parkordnungen gelten, die von den Besitzern festgelegt werden. Ist man auf einem Privatparkplatz zugeparkt, kommt erschwerend hinzu, dass die Abschleppregelungen oft weniger klar sind und man sich in der Regel zuerst an den Eigentümer oder Verwalter des Grundstücks wenden sollte.

Mögliche Konsequenzen für den Zuparker

Das unberechtigte Parken kann für den Zuparker mit einem Bußgeld belegt werden. Besteht eine Behinderung oder Gefährdung, ist sogar das Abschleppen auf Kosten des Zuparkers möglich. Zusätzlich können Schadensersatzforderungen auf ihn zukommen, wenn durch sein Handeln ein Schaden entstanden ist, zum Beispiel durch Verspätung oder entgangene Einkünfte des blockierten Fahrers.

Rechte des Betroffenen beim Zugeparktwerden

Als Betroffener hat man das Recht, die Polizei oder das Ordnungsamt zu informieren, falls ein Fahrzeug den eigenen Wagen zuparkt. Die Behörden können dann entscheiden, ob das Fahrzeug abgeschleppt wird. Bei Problemen auf Privatgrund empfiehlt es sich, den zuständigen Verwalter zu kontaktieren und dessen Regeln zur Problembehandlung zu folgen. Sollte durch das Zuparken tatsächlich ein Schaden entstehen, kann man zivilrechtlich Schadensersatz einfordern.

Wie verhält man sich richtig, wenn man zugeparkt wurde?

Wenn Sie feststellen, dass Ihr Fahrzeug zugeparkt wurde, sollten Sie zuerst die Situation ruhig bewerten. Versuchen Sie, das kennzeichenausstellende Ordnungsamt oder die Polizei zu kontaktieren und die Situation zu schildern. Machen Sie Fotos als Beweismaterial und suchen Sie nach Zeugen, die bestätigen können, dass Sie zugeparkt wurden. Falls möglich, sollten Sie den Zuparker ausfindig machen und ihn bitten, das Fahrzeug umzuparken. Erst wenn diese Bemühungen fruchtlos bleiben, sollten Sie über das Abschleppen des Fahrzeugs nachdenken.

Kostentragung: Wer zahlt beim Abschleppen?

Die Kosten für das Abschleppen muss in der Regel der Verursacher tragen. Doch bevor Sie ein Abschleppunternehmen beauftragen, ist es ratsam, dass Sie dies über die Polizei oder das Ordnungsamt tun. So wird sichergestellt, dass das Abschleppen rechtens ist und Sie nicht später die Kosten selbst tragen müssen. Bei unrechtmäßigem Abschleppen auf eigene Veranlassung können Sie unter Umständen selbst haftbar gemacht werden.

Präventive Maßnahmen gegen das Zugeparktwerden

Um der Situation des Zugeparktwerdens vorzubeugen, können Sie klare Hinweisschilder anbringen, die das Parken vor Ihrer Einfahrt oder Ihrem privaten Stellplatz verbieten. Des Weiteren ist es hilfreich, wenn Sie mit Ihren Nachbarn kommunizieren und auf die Problematik hinweisen oder gegebenenfalls private Parkplatzmarkierungen anbringen.

Beispielhafte Urteile und Fälle zum Zuparken

In der Vergangenheit gab es mehrere Urteile zu Fällen von Zuparken, die die Rechtslage verdeutlichen. Beispielsweise hat das Amtsgericht München (Az. 345 C 16407/14) entschieden, dass ein Fahrzeughalter, der aufgrund eines zugeparkten Autos seine geplante Fahrt nicht antreten konnte, Anspruch auf Schadensersatz hat. Das Landgericht Konstanz (Az. 61 S 70/97) urteilte, dass selbst dann ein Schadensersatzanspruch bestehen kann, wenn die Ein- oder Ausfahrt nur erschwert, aber nicht komplett verhindert wird. Diese Urteile zeigen, dass der Gesetzgeber klare Linien zieht und Betroffene nicht ohne Rechte sind.




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