Robis Antwort auf die Frage
In Deutschland wird man im rechtlichen Sinne als volljährig betrachtet, sobald man das 18. Lebensjahr vollendet hat. Bis dahin gilt man als minderjährig und unterliegt dem Jugendschutzgesetz, was bestimmte rechtliche Einschränkungen bedeutet. Die Volljährigkeit bringt zahlreiche Rechte und Pflichten mit sich, die man als minderjährige Person nicht hat.
Beispiele hierfür sind das Wahlrecht, das Recht, Verträge abzuschließen, und das Recht, ohne Zustimmung der Eltern zu heiraten. Gleichzeitig wird man aber auch voll strafrechtlich verantwortlich und muss beispielsweise für Schulden selbst aufkommen. Zudem endet mit der Volljährigkeit in der Regel die elterliche Fürsorge- und Erziehungspflicht.
Es gibt jedoch auch Ausnahmen von dieser Regel. So kann das Familiengericht in bestimmten Fällen die Volljährigkeit vorzeitig erklären, etwa wenn eine minderjährige Person ein Kind bekommt oder verheiratet ist.
Bisher haben wir die Frage
mindestens 5x erhalten. Hier die letzten 5 Fragen:
Ab welchem Alter gilt man gesetzlich als volljährig?
LegalEagle99 // 17.02.2023Wann erreicht man die Volljährigkeit in Deutschland?
CuriousCat12 // 22.09.2021Ab welchem Lebensjahr ist man in Deutschland kein Jugendlicher mehr?
FactFinder17 // 05.06.2022Wann endet die Minderjährigkeit in Deutschland?
AgeAdept21 // 08.12.2022Wann ist man laut deutschem Gesetz kein Minderjähriger mehr?
LawLover101 // 21.03.2022In den meisten Ländern, einschließlich Deutschland, gilt man als volljährig, wenn man 18 Jahre alt wird.
In einigen Kulturen und Ländern variiert das Alter, in dem man als volljährig betrachtet wird. Aber generell ist man mit 18 Jahren nicht mehr minderjährig.
Man ist nicht mehr minderjährig, wenn man das 18. Lebensjahr vollendet hat. Ab diesem Zeitpunkt ist man auch gesetzlich gesehen voll verantwortlich für seine Handlungen.
Ausführliche Antwort zu
Das Gesetz definiert die Volljährigkeit als einen Status, der eine Person befähigt, alle Rechte und Pflichten eines Erwachsenen zu übernehmen. In Deutschland ist die Volljährigkeit durch das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) geregelt und beginnt mit Vollendung des 18. Lebensjahres. Mit Eintritt der Volljährigkeit entfallen die Beschränkungen, die das Gesetz Minderjährigen auferlegt.
Mit der Volljährigkeit geht eine Vielzahl von Rechten und Pflichten einher. Dazu gehören unter anderem das Recht, Verträge abzuschließen, zu wählen oder ohne Zustimmung der Eltern zu heiraten. Volljährige Personen sind zudem eigenverantwortlich und müssen für ihre Taten und Entscheidungen selbst gerade stehen. Beispielsweise sind sie voll strafrechtlich verantwortlich und müssen für eventuelle Schulden selbst aufkommen.
Der Eintritt in die Volljährigkeit markiert häufig einen bedeutenden Lebensabschnitt, da er mit weitreichenden Veränderungen verbunden ist. Einerseits endet mit der Volljährigkeit die elterliche Sorgepflicht und Erziehungsberechtigung. Andererseits erhalten die jungen Erwachsenen mehr Freiheiten und Eigenverantwortung, sind aber auch in vielen Bereichen rechtlich bindend verantwortlich.
Trotz der allgemeinen Regelung zur Volljährigkeit mit 18 Jahren gibt es einige Ausnahmen. Das Familiengericht kann beispielsweise eine vorzeitige Volljährigkeit erklären, wenn eine minderjährige Person ein Kind bekommt oder verheiratet ist. Hierbei handelt es sich um Einzelfallentscheidungen, in denen das Wohl des Kindes im Vordergrund steht.
Im Zivilrecht spielt die Volljährigkeit eine zentrale Rolle, da sie die Geschäftsfähigkeit einer Person begründet. Nur geschäftsfähige Personen können beispielsweise rechtswirksame Verträge abschließen. Mit dem Eintritt der Volljährigkeit sind Personen unbeschränkt geschäftsfähig und können damit rechtlich bindende Verpflichtungen eingehen. Dies betrifft unter anderem den Abschluss von Arbeits-, Miet- oder Kaufverträgen.
Mit dem Eintritt in die Volljährigkeit erhöht sich auch die strafrechtliche Verantwortung einer Person. Während Minderjährige im Alter von 14 bis 18 Jahren nach dem Jugendstrafrecht behandelt werden, gelten für Volljährige die Bestimmungen des allgemeinen Strafrechts. Diese Umstellung hat zur Folge, dass Straftaten strenger geahndet werden können und der volle Katalog an Strafen zur Verfügung steht.
Im Familienrecht bewirkt die Volljährigkeit ebenfalls bedeutende Änderungen. Eltern haben gegenüber ihren minderjährigen Kindern das Sorgerecht und die Erziehungspflicht. Mit Vollendung des 18. Lebensjahres entfällt diese Pflicht in den meisten Fällen. Ab diesem Zeitpunkt dürfen die ehemals minderjährigen Personen ihre Angelegenheiten selbst regeln. Falls eine volljährige Person jedoch nicht in der Lage ist, ein selbstbestimmtes Leben zu führen, kann das Familiengericht eine Betreuung anordnen.
Das Jugendschutzgesetz stellt einen besonderen Schutz für Minderjährige dar und reguliert beispielsweise den Konsum von Alkohol und Tabak, den Zutritt zu Clubs oder Spielhallen und den Konsum von Medien. Nach der Vollendung des 18. Lebensjahres fällt dieser spezielle Schutz weg und volljährige Personen dürfen diese Dinge uneingeschränkt nutzen.
Unter 18 Jahren gelten Personen als minderjährig und bedürfen daher einer besonderen Unterstützung. Dies betrifft beispielsweise die elterliche Sorge und Pflege, das Jugendamt, aber auch die Schule. Sie sind für den Schutz und das Wohl des Kindes verantwortlich. Bei der Volljährigkeit enden in der Regel diese Zuständigkeiten und die Unterstützung.