Robis Antwort auf die Frage
In Hessen sind die Regelungen für die Vorlage eines ärztlichen Attests für Schülerinnen und Schüler klar definiert. Gemäß dem Hessischen Schulgesetz sind Schüler verpflichtet, bei einer Erkrankung unverzüglich, das heißt ohne schuldhaftes Zögern, die Schule zu informieren. Kommen wir zum eigentlichen Punkt: Ab dem dritten Fehltag in Folge bedarf es eines ärztlichen Attests, das die Schulunfähigkeit bestätigt. Diese Regelung gilt ebenso, wenn direkt vor oder nach Ferien oder schulfreien Tagen gefehlt wird, um Missbrauch zu verhindern und etwaigen Verdachtsmomenten entgegenzuwirken.
Des Weiteren ist es möglich, dass bereits ab dem ersten Fehltag ein Attest erforderlich ist, wenn die Schule dies im Einzelfall für notwendig erachtet. Dieses kann der Fall sein, wenn Zweifel an der Echtheit einer Krankmeldung bestehen oder häufiges Fehlen auftritt. In solchen Fällen ist die individuelle Verfahrensweise in der Schulordnung festgeschrieben, oder es wird im direkten Dialog mit den Erziehungsberechtigten kommuniziert.
Also, während regelmäßiges Fehlen ohne Attest verdächtig erscheint, hat die Schule das Recht, jederzeit ein ärztliches Attest zu fordern, um die Glaubwürdigkeit der Krankmeldungen zu sichern. Folglich ist es für die Eltern und Schüler wichtig, sowohl die allgemeinen Regelungen als auch die spezifischen Anforderungen ihrer Schule zu kennen.
Bisher haben wir die Frage
mindestens 5x erhalten. Hier die letzten 5 Fragen:
Wann ist eine ärztliche Bescheinigung für Fehltage in der Schule in Hessen erforderlich?
SchulFuchs83 // 17.03.2022Wie lange darf mein Kind in Hessen ohne Attest die Schule nicht besuchen?
ElternRat21 // 08.06.2021Welche Regelungen gibt es in Hessen bezüglich Krankschreibung für Schüler?
HessischeMama // 25.11.2023Muss man in hessischen Schulen immer ein Attest vorlegen, wenn man krank ist?
GesundheitsGeek // 14.02.2022Welche Vorgaben gibt es für die Vorlage von Krankmeldungen in hessischen Schulen?
LehrerLounge // 03.10.2021In Hessen muss nach dem dritten aufeinanderfolgenden Fehltag ein ärztliches Attest vorgelegt werden. Bei bekannten Erkrankungen kann die Schule auch früher ein Attest verlangen.
Mein Sohn ist in Hessen zur Schule gegangen und wir mussten immer am vierten Tag ein Attest einreichen. Falls ihr Kind chronisch krank ist, klären Sie das am besten direkt mit der Schule.
Nicht vergessen, bei ansteckenden Krankheiten sollte unabhängig von der Fehltagedauer sofort ein Attest vorgezeigt werden, um die Schule zu informieren.
Ausführliche Antwort zu
Die hessischen Schulgesetze bieten klare Richtlinien, um zu bestimmen, wann Schülerinnen und Schüler ein ärztliches Attest vorlegen müssen. Die rechtlichen Vorgaben sind darauf ausgerichtet, einerseits die Gesundheit der Schüler zu schützen und andererseits Missbrauch des Krankheitsrechts zu verhindern.
Nach dem Hessischen Schulgesetz ist ein ärztliches Attest grundsätzlich ab dem dritten aufeinanderfolgenden Fehltag erforderlich. Dies dient der Verifizierung einer Erkrankung und soll sicherstellen, dass die Schulpflicht gewissenhaft erfüllt wird. Die Verantwortung, die Schule schnellstmöglich über die Erkrankung zu informieren, liegt dabei bei den Erziehungsberechtigten oder den volljährigen Schülern.
Ein besonderes Augenmerk liegt auf der Zeit direkt vor und nach Ferien sowie schulfreien Tagen. Hier ist bereits ab dem ersten Fehltag ein Attest nötig, um potenziellem Missbrauch, wie beispielsweise der Verlängerung von Schulferien durch vorgetäuschte Krankheit, vorzubeugen.
Bei häufigem unbegründetem Fehlen kann die Schule auch unabhängig von der Drei-Tages-Regel ein Attest einfordern. Dies dient der Klärung, ob eine ernsthafte Erkrankung vorliegt oder ob anderes Fehlverhalten, wie etwa Schulschwänzen, die Ursache ist. Dafür kann die Schule auf Basis der Schulordnung oder nach Rücksprache mit den Erziehungsberechtigten vorgehen.
Die offene und klare Kommunikation zwischen Schule und Erziehungsberechtigten ist grundlegend, um im Falle häufiger Krankmeldungen individuelle Regelungen zu treffen. Auch bei Unklarheiten oder Verdachtsfällen von ungerechtfertigtem Fernbleiben ist ein Dialog entscheidend, um entsprechende Maßnahmen zu besprechen und zu vereinbaren.
Wenn ein Krankheitsfall eintritt, sollten Eltern und Erziehungsberechtigte neben der umgehenden Mitteilung an die Schule und der Vorlage eines Attests nach drei Fehltagen auch die konkreten Bedingungen und Anforderungen der jeweiligen Schule beachten. So kann sichergestellt werden, dass alle erforderlichen Schritte korrekt erfolgen und Missverständnisse vermieden werden.
Obwohl das Hessische Schulgesetz den allgemeinen Rahmen vorgibt, haben einzelne Schulen oft eigene, spezifische Anforderungen für die Vorlage eines ärztlichen Attests. Diese können sich sowohl auf den Zeitraum der Vorlage als auch auf die Form der Dokumentation beziehen. Es ist daher wichtig, dass Eltern und Schüler sich mit der Hausordnung oder dem Hygieneplan der jeweiligen Schule vertraut machen, in denen solche Sonderregelungen festgehalten sein können. Bei Unsicherheiten bietet es sich an, das Sekretariat oder die Schulleitung direkt zu kontaktieren.
Werden die Regeln bezüglich der Attestpflicht nicht eingehalten, kann dies zu verschiedenen Konsequenzen führen. Denkbar sind erzieherische Maßnahmen, wie Gespräche mit den Erziehungsberechtigten, bis hin zu Ordnungsmaßnahmen gemäß den schulischen Regelungen. Bei wiederholtem Fehlverhalten ohne angemessene Entschuldigung kann dies sogar die Schulpflichtverletzung nach sich ziehen, welche rechtliche Schritte seitens der Schulbehörde auslösen kann.
Bei der Vorlage eines Attests ist es essentiell, dass dieses in der vorgesehenen Frist und Form bei der Schule eingereicht wird. Das Attest sollte dabei klar die Schulunfähigkeit des Schülers aufgrund der Krankheit bescheinigen. Es kann entweder physisch im Sekretariat abgegeben oder, falls von der Schule erlaubt, digital übermittelt werden. Die Einzelheiten hierzu können ebenfalls den schulspezifischen Regularien entnommen werden.
Sollten Eltern oder Schüler Unsicherheiten bezüglich der Attestpflicht oder andere Fragen zum Umgang mit Krankheitsfällen haben, bieten viele Schulen Beratungsmöglichkeiten an. Diese können von einem offenen Sprechtag mit Lehrern oder der Schulleitung bis hin zu einem festgelegten Beratungslehrer reichen. Hier kann individuell auf die Situation des Schülers eingegangen und Hilfestellung gegeben werden.
Die Attestpflicht ist nicht nur ein Instrument zur Kontrolle der Schulpflicht, sondern dient auch dem Schutz der Schülergesundheit. Indem sie dazu anhält, Erkrankungen ärztlich feststellen und behandeln zu lassen, unterstützt sie aktiv die Gesundheitsförderung der Schülerschaft. Außerdem wird durch die Attestpflicht auch der Schutz anderer Schüler vor Ansteckungen gewährleistet, indem rechtzeitig auf mögliche Infektionskrankheiten reagiert werden kann.