Robis Antwort auf die Frage
In Rheinland-Pfalz ist Hitzefrei nicht gesetzlich geregelt, die Entscheidung liegt hier in der Verantwortung der jeweiligen Schulleitungen. Allerdings gibt es eine Empfehlung des Bildungsministeriums, ab einer erwarteten Raumtemperatur von 27 Grad Celsius ab dem Nachmittag Hitzefrei zu geben.
Ist es morgens schon klar, dass diese Raumtemperatur erreicht wird, kann bereits vormittags entschieden werden, den Unterricht am Nachmittag ausfallen zu lassen, so das Landesministerium für Bildung. Zudem liegt es im Ermessen der Schule, den Unterricht bei hitzebedingter Unkonzentriertheit der Schülerinnen und Schüler zu beenden.
Bisher haben wir die Frage
mindestens 5x erhalten. Hier die letzten 5 Fragen:
Wann bekommt man in Rheinland-Pfalz wegen Hitze schulfrei?
Schulbuffel42 // 13.07.2022Ab welcher Temperatur gibt es Hitzefrei in RLP Schulen?
BioBert // 25.03.2021Gibt es eine feste Temperaturgrenze für Hitzefrei in Rheinland-Pfalz?
Wissbegierige84 // 02.08.2023Kann man die Temperaturgrenze für Hitzefrei in Schulen von Rheinland-Pfalz irgendwo nachlesen?
Lernfuchs123 // 28.06.2021Wo finde ich Informationen zu Hitzefrei in Schulen von Rheinland-Pfalz?
Sportpaula12 // 14.05.2022In Rheinland-Pfalz gibt es keine allgemeingültige Regelung, ab welcher Temperatur Schülerinnen und Schüler hitzefrei bekommen. Dies ist im Ermessen der jeweiligen Schulleitung.
Es gibt in Rheinland-Pfalz keine festgelegte Temperatur, aber in der Regel richten sich die meisten Schulen nach der Empfehlung, bei Temperaturen über 30° C im Klassenzimmer hitzefrei zu geben.
Die Entscheidung für hitzefrei in Rheinland-Pfalz liegt bei der Schulleitung. Eine allgemeingültige Temperaturgrenze gibt es nicht. Allerdings empfiehlt das Ministerium, bei über 30° C im Klassenzimmer hitzefrei zu geben.
Ausführliche Antwort zu
In Rheinland-Pfalz ist, anders als in einigen anderen Bundesländern, Hitzefrei nicht gesetzlich festgeschrieben. Kein Paragraf gibt genaue Rahmenbedingungen vor, ab welcher Temperatur schulfrei gegeben werden muss. Die Entscheidung über Hitzefrei liegt somit in der Verantwortung der jeweiligen Schulleitungen. Diese Situation vermag auf den ersten Blick Unsicherheit zu erzeugen, bietet aber gleichzeitig Raum für individuelle Entscheidungen, die den lokal vorherrschenden Bedingungen besser gerecht werden können.
Auch wenn es keine gesetzliche Regelung gibt, so gibt es doch Empfehlungen des Landesministeriums für Bildung. Das Ministerium rät dazu, ab einer erwarteten Raumtemperatur von 27 Grad Celsius am Nachmittag Hitzefrei zu geben. Diese Empfehlung stützt sich auf Forschungsergebnisse, die zeigen, dass ab dieser Temperatur die Leistungsfähigkeit und das Wohlbefinden der Schülerinnen und Schüler signifikant beeinträchtigt werden können.
Ist es schon am Morgen klar, dass die Raumtemperatur von 27 Grad Celsius erreicht wird, so rät das Ministerium, bereits vormittags darüber zu entscheiden, den Unterricht am Nachmittag ausfallen zu lassen. Auf diese Weise können Schülerinnen und Schüler sowie ihre Eltern besser planen und ggf. Schutzmaßnahmen gegen die Hitze einleiten.
Ein weiterer Aspekt, den Schulen bei der Entscheidung für Hitzefrei berücksichtigen sollten, ist die Konzentrationsfähigkeit der Schülerinnen und Schüler. Denn nicht nur die physische Gesundheit, sondern auch der Lernerfolg kann durch hohe Temperaturen beeinträchtigt werden. Falls hitzebedingte Unkonzentriertheit festgestellt wird, liegt es im Ermessen der Schule, den Unterricht vorzeitig zu beenden, um das Wohlbefinden und den Lernerfolg der Schülerinnen und Schüler zu gewährleisten.
Wird in den Morgenstunden klar, dass die Raumtemperatur von 27 Grad Celsius auch vormittags erreicht wird, kann die Schulleitung entscheiden, den Unterricht für den gesamten Tag ausfallen zu lassen. Die Empfehlung des Bildungsministeriums von 27 Grad Celsius bezieht sich zwar hauptsächlich auf den Nachmittagsunterricht, es liegt jedoch im Ermessen der Schulleitung, bei extremen Temperaturen auch vormittags Hitzefrei zu geben.
Durch den Klimawandel und die in den letzten Jahren steigenden Temperaturen in Deutschland, ist Hitzefrei in Schulen auch in kühleren Bundesländern wie Rheinland-Pfalz immer häufiger ein Thema. Durch die gestiegene Frequenz sehr heißer Tage denken viele Schulleitungen, Lehrkräfte und Eltern über fest verankerte Regeln zum Umgang mit Hitze in Schulen nach.
Bei Schulveranstaltungen, wie z.B. Sporttagen oder Ausflügen, gelten besondere Regelungen. Diese Veranstaltungen können schon bei niedrigeren Temperaturen abgesagt oder verschoben werden, um die Gesundheit und Leistungsfähigkeit der Schülerinnen und Schüler zu schützen. Diesbezüglich sollte es klar festgelegte Richtlinien geben, die die Sicherheit der Schülerinnen und Schüler gewährleisten.
Die Eltern haben bei der Entscheidung für Hitzefrei ein Mitspracherecht. Sie können in engem Kontakt mit der Schulleitung und den Lehrkräften stehen und im Sinne ihrer Kinder Entscheidungen beeinflussen. Außerdem sind sie dafür verantwortlich, ihre Kinder über die gesundheitlichen Risiken von Hitze zu informieren und ihnen Verhaltensregeln zu vermitteln, wie ausreichendes Trinken und Schutz vor direkter Sonneneinstrahlung.